Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen, um Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und Sachgüter zu bewahren. Es soll auch das Entstehen solcher Einwirkungen verhindern.
Was es regelt
- Die Errichtung und den Betrieb von Anlagen.
- Das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen, Treibstoffen, Stoffen und Erzeugnissen.
- Die Beschaffenheit, Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
- Den Bau öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen.
Wen es betrifft
- Betreiber von Anlagen, sowohl genehmigungsbedürftige als auch nicht genehmigungsbedürftige.
- Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Anlagen, Brennstoffen, Treibstoffen, Stoffen und Erzeugnissen.
Eckpunkte
- Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen verursachen können.
- Immissionen sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
- Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
- Anlagen umfassen Betriebsstätten, ortsfeste Einrichtungen, Maschinen, Geräte, ortsveränderliche technische Einrichtungen, Fahrzeuge (außer § 38) und Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.