Verordnung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versorgungsberechtigter in Versorgungskrankenanstalten der
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt, wie der Bund die Kosten für die Heil- und Krankenbehandlung von Versorgungsberechtigten in bestimmten Krankenhäusern der Länder erstattet. Sie legt fest, welche Aufwendungen erstattungsfähig sind und wie die Abrechnung erfolgt.
Was es regelt
- Die Erstattung von Aufwendungen des Bundes für Heil- und Krankenbehandlung.
- Die Definition von "Versorgungsberechtigten" und "Versorgungskrankenanstalten".
- Die Berechnung der erstattungsfähigen Aufwendungen und die Abgrenzung nicht erstattungsfähiger Kosten.
- Das Verfahren zur Anforderung und Feststellung der Erstattungsbeträge durch die Länder und den Bund.
Wen es betrifft
- Den Bund, der die Aufwendungen trägt.
- Die Länder, die Versorgungskrankenanstalten betreiben und die Erstattung anfordern.
- Versorgungsberechtigte, deren Heil- und Krankenbehandlung in diesen Anstalten stattfindet.
Eckpunkte
- Der Bund trägt die Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versorgungsberechtigter in Versorgungskrankenanstalten der Länder im Wege der Erstattung.
- Nicht erstattungsfähig sind unter anderem Verwaltungskosten für Heil- und Hilfsmittel, Kosten für Beobachtung und Begutachtung zur Klärung medizinischer Sachverhalte und Mehrkosten infolge einer Minderbelegung unter 80 Prozent der Normalbettenzahl.
- Die Erstattung für Gebäude und Außenanlagen erfolgt jährlich in Höhe von 1,25 Prozent der Aufwendungen.
- Abschlagszahlungen des Bundes erfolgen vierteljährlich, basierend auf neun Zehnteln des zuletzt festgestellten Aufwands pro Vergleichstag.
Gesetzestext
Verordnung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versorgungsberechtigter in Versorgungskrankenanstalten der LänderStand
(+++ Textnachweis ab: 10.8.1967 +++)
(+++ Die V ist in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gem. Anlage I Kap. VIII Sachg. K Abschn. III Nr. 16 EinigVtr iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1069 ab 1. Januar 1991 anzuwenden; diese Maßgabe ist nicht mehr anzuwenden, vgl. Art. 109 Nr. 3 Buchst. i DBuchst. pp G v. 8.12.2010 I 1864 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 8 letzter Halbsatz des Ersten Überleitungsgesetzes in der Fassung vom
- April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 193), geändert durch das Zweite Neuordnungsgesetz vom
- Februar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 85), verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
§ 1
Der Bund trägt die Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versorgungsberechtigter in den Versorgungskrankenanstalten der Länder im Wege der Erstattung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
§ 2
- März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 169), geändert durch das Vierte Überleitungsgesetz vom
- April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 189), bis zum
- Dezember 1966 von den Ländern errichteten oder übernommenen Versorgungskuranstalten, Versorgungsheilstätten für Tuberkulöse und Versorgungskrankenhäuser, solange sie als landeseigene Einrichtung der Kriegsopferversorgung betrieben werden.
§ 3
§ 4
- Juli 1966 (Bundesanzeiger Nr. 181 vom
- September 1966) in der jeweils geltenden Fassung sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren, deren Anschaffungskosten im Einzelfall ohne Umsatzsteuer mehr als 800 Deutsche Mark betragen.
- April 1955 nicht aus Mitteln des ehemaligen Deutschen Reiches oder des Bundes errichtet worden sind, wird Absatz 1 entsprechend angewendet. Als Aufwendungen im Sinne dieser Bestimmung sind die tatsächlichen Herstellungskosten anzusehen. Die auf die Zeit zwischen dem Jahr der Fertigstellung und dem
- April 1955 entfallenden Beträge sind nicht erstattungsfähig. Sind die tatsächlichen Herstellungskosten nicht mehr feststellbar, wird der Herstellungswert am Tage der Fertigstellung nach den Wertermittlungsrichtlinien ermittelt.
§ 5
§ 6
- Klasse mit eineinhalb, die Behandlungstage
- Klasse und die Beobachtungstage mit zwei zu vervielfachen.
§ 7Für die Zeit vom 1.
Januar 1966 an fordern die Länder die Erstattung der vom Bund zu tragenden Aufwendungen nach Abschluß eines jeden Rechnungsjahres beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales an. Den Anforderungen sind Abrechnungsbogen nach einem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Muster mit den für die Prüfung notwendigen Unterlagen beizufügen.
§ 8
Der Bund erstattet den Ländern die von ihm zu tragenden Aufwendungen nach Feststellung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bestehen zwischen dem Bund und einem Land über einen Teil der Anforderung unterschiedliche Auffassungen und kann innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Übereinstimmung erzielt werden, erstattet der Bund vorab insoweit, als er keine Beanstandung erhebt.
§ 9
Der Bund leistet jeweils für ein abgelaufenes Kalendervierteljahr Abschlagszahlungen. Diese errechnen sich aus der von den Ländern mitgeteilten Zahl der Behandlungstage, die in diesem Vierteljahr für die von den Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung eingewiesenen Versorgungsberechtigten geleistet worden sind, vervielfacht mit neun Zehnteln des zuletzt festgestellten Aufwands für einen Vergleichstag.
§ 10Für die Zeit vom 1.
April 1955 bis zum 31. Dezember 1965 fordern die Länder die vom Bund zu tragenden Aufwendungen nachträglich für jedes Kalenderjahr gesondert an. Die Beträge, die über die für den genannten Zeitraum geleisteten Abschlagszahlungen hinausgehen, zahlt der Bund nach Möglichkeit in drei gleichen Jahresraten jeweils innerhalb der drei Rechnungsjahre, die dem Jahr folgen, in dem die Forderungen nach Satz 1 geltend gemacht worden sind. § 8 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
§ 11
§ 12
Der Bund kann mit den Ländern oder mit einzelnen von ihnen vereinbaren, daß die von ihm zu erstattenden Aufwendungen ganz oder teilweise pauschal abgegolten werden.
§ 13
(weggefallen)
§ 14
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Anlage(zu §§ 7 und 10)(Fundstelle: BGBl. I 1967, 863 — 865) MusterAbrechnungsbogenVersorgungs...........................................................................................Abrechnungszeitraum (Rechnungsjahr):AI.Zahl der Normalbeten:......................................II.Ausnutzungsgrad:..........,........... v.H.davon..........................................Abt.:...............Ausnutzungsgrad..........,........... v.H...........................................Abt.:...............Ausnutzungsgrad..........,........... v.H...........................................Abt.:...............Ausnutzungsgrad..........,........... v.H...........................................Abt.:...............Ausnutzungsgrad..........,........... v.H...........................................Abt.:...............Ausnutzungsgrad..........,........... v.H.BI.Im Abrechnungszeitraum wurden geleistet(Umrechnungsfaktor)II. Vergleichstage1. Behandlungstage 1. Klasse............... mal2gleich...............2. Behandlungstage 2. Klasse............... mal1,5gleich...............3. Behandlungstage 3. Klassea) von der Versorgungsverw. eingewiesene VB...............gleich...............
- b)von den Krankenkassen eingewiesene VB...............gleich...............
- c)sonstige Patienten...............gleich...............4. Stationäre Beobachtungs- und Begutachtungstage............... mal2gleich...............Summe B/I................Summe B/II................CAusgabenAusgabengruppeHaushaltstitelRechnungsmäßig nachgewiesene AusgabenBerichtigungenBereinigte AusgabenDMDMDM12345I.Personalausgaben1. Dienstbezüge der Beamten............................................................2. Bezüge der nichtbeamteten Kräfte............................................................3. Unterstützungen für Bedienstete............................................................4. Beihilfen für Bedienstete............................................................5. Beschäftigungsvergütungen usw.............................................................6. Sonstige............................................................Summe C/I.Ausgaben- bzw. EinnahmengruppeHaushaltstitelRechnungsmäßig nachgewiesene Ausgaben bzw. EinnahmenBerichtigungenBereinigte Ausgaben bzw. EinnahmenDMDMDMDM12345II.Sachausgaben1. Verpflegung............................................................2. Medizinischer Bedarf............................................................3. Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden............................................................4. Betrieb von Fahrzeugen............................................................5. Verwaltungsbedarf............................................................6. Unterhaltung der Gebäude und Außenanlagen............................................................7. Unterhaltung der sonstigen Wirtschaftsgüter............................................................8. Ersatz und Ergänzung der kurzlebigen oder kleinwertigen Wirtschaftsgüter............................................................9. Ersatz und Ergänzung der sonstigen Wirtschaftsgüter............................................. 10. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten............................................. 11. Teilbeträge nach § 4 der Verordnungentfälltentfällt..............................12. Sonstiges............................................................Summe C/II.Brutto-Gesamtaufwand (Summe C)DEinnahmen1. Mieten, Pachten u. ä.............................................................2. Erlöse aus dem Verkauf von sonstigen Wirtschaftsgütern u. a.............................................................3. Einnahmen aus stationärer Krankenbehandlung............................................................4. Einnahmen aus ambulanter Krankenbehandlung............................................................5. Einnahmen aus Beobachtung und Begutachtung............................................................6. Einnahmen aus der Verpflegung von Personal und Gästen............................................................7. Erlöse aus Leistungen und Lieferungen der Hilfsbetriebe............................................................8. Sonstige Einnahmen............................................................Gesamteinnahmen (Summe D)Bereinigte AufwendungenDMENetto-Gesamtaufwand (Summe C — D)Etwaiger Abzug für Minderbelegung laut beiliegender SonderrechnungFGesamtaufwendungen für die Heil- und KrankenbehandlungGBerechnung des Aufwands für einen VergleichstagSumme F ..................................... geteilt durch die Gesamtzahl der Vergleichstage (Summe B/II.) ............... gleichAufwand für einen Vergleichstag: ............... DMHBerechnung der vom Bund zu tragenden Aufwendungena)Gesamtzahl der im Abrechnungszeitraum für von den Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung eingewiesene Versorgungsberechtigte geleisteten Behandlungstage mit ihrem Vergleichstagewert ............... mal Aufwand für einenVergleichstag..........,........... DMgleich..........,........... DMb)Gesamtzahl der im Abrechnungszeitraum für von den Krankenkassen eingewiesene Versorgungsberechtigte geleisteten Behandlungstage mi ihrem Vergleichsagewert von ............... mal Aufwand für einenVergleichstag..........,........... DMgleich..........,........... DMabzüglich der von den Krankenkassen bereits geleisteten oder zu leistenden Zahlungen..........,........... DM..........,........... DMSumme HDMAmtskasse des/ der .........................................................................,den ...... 19..BescheinigungDie in dem vorstehenden Abrechnungsbogen erfassten Haushaltseinnahmen und ausgaben stimmen mit den Abschlusszahlen in den Titelbüchern der Amtskasse überein...........................................................................(Kassenleiter)(Buchhalter)Versorgungs.........................................................................................................,den ...... 19..Sachlich richtig und festgestellt............... Anlagen..............................................(Unterschrift, Amtsbezeichnung)Landesversorgungsamt........................................................................,den ...... 19..Geprüft!..............................................(Unterschrift, Amtsbezeichnung)