Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für große Unternehmensgruppen, um sicherzustellen, dass diese einen Mindeststeuersatz zahlen. Es legt fest, welche Unternehmen steuerpflichtig sind und wie die Mindeststeuer berechnet und erhoben wird.
Was es regelt
- Die Steuerpflicht von im Inland belegenen Geschäftseinheiten, die Teil einer Unternehmensgruppe sind.
- Die Berechnung und den Umfang der Mindeststeuer, die Primär-, Sekundär- und nationale Ergänzungssteuer umfasst.
- Die Bildung von Mindeststeuergruppen und die Bestimmung des Gruppenträgers, der die Mindeststeuer schuldet.
- Die Haftung der Geschäftseinheiten für die Mindeststeuer des Gruppenträgers.
Wen es betrifft
- Im Inland belegene Geschäftseinheiten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, deren oberste Muttergesellschaft in mindestens zwei von vier vorhergehenden Geschäftsjahren jährliche Umsatzerlöse von 750 Millionen Euro oder mehr ausweist.
- Joint Ventures und ihre Tochtergesellschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Eckpunkte
- Die Mindeststeuer gilt für Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von 750 Millionen Euro oder mehr in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre.
- Die Mindeststeuer setzt sich aus Primärergänzungssteuer, Sekundärergänzungssteuer und nationaler Ergänzungssteuer zusammen.
- Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer und muss seine Stellung dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen.
- Die Geschäftseinheiten haften gesamtschuldnerisch für die Mindeststeuer des Gruppenträgers.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.