Gebührenverordnung nach § 14 Absatz 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Gebühren und Auslagen, die das Umweltbundesamt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Herkunfts- und Regionalnachweisen für erneuerbare Energien erhebt. Sie legt fest, welche Gebühren für verschiedene Vorgänge und die Nutzung der entsprechenden Register anfallen.
Was es regelt
- Gebühren für die Ausstellung, Übertragung, Anerkennung und Entwertung von Herkunftsnachweisen.
- Gebühren für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters.
- Gebühren für die Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen.
- Gebühren für die Nutzung des Regionalnachweisregisters.
Wen es betrifft
- Kontoinhaber, die ein Konto im Herkunfts- oder Regionalnachweisregister führen.
- Dienstleister, die Anlagenbetreiber bei der Kontoeröffnung vertreten und die Kostenübernahme erklären.
Kernpunkte
- Für die Ausstellung eines Herkunftsnachweises fallen 0,0025 Euro je Herkunftsnachweis an.
- Die Registrierung einer Anlage im Herkunftsnachweisregister kostet 120 Euro je Vorgang.
- Die Jahresgebühr für Kontoinhaber im Herkunftsnachweisregister kann zwischen 50 Euro (weniger als 2.501 Vorgänge) und 750 Euro (mehr als 500.000 Vorgänge) liegen.
- Gebühren für Maßnahmen wie Kontosperrung oder -schließung werden nach Zeitaufwand berechnet.
Gesetzestext
verordnung nach § 14 Absatz 2 der Erneuerbare-Energien-VerordnungStand
(+++ Textnachweis ab: 31.12.2012 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 63a Absatz 1 und 2 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom
- Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), der durch Artikel 1 Nummer 20 des Gesetzes vom
- August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Herkunftsnachweisverordnung vom
- November 2011 (BGBl. I S. 2447), der zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom
- August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden ist, und dem
- und
- Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom
- Juni 1970 (BGBl. I S. 821), verordnet das Umweltbundesamt:
§ 1Gebühren und Auslagen
§ 2Gebührenschuldner
§ 3Reduzierung der Jahresgebühren, Abrundung
Anlage 1(zu § 1 Absatz 1)Gebührenverzeichnis zum Herkunftsnachweisregister(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3730 – 3731) NummerGebühren1Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung, Anerkennung und Entwertung von HerkunftsnachweisenGebührenhöhe je Herkunftsnachweis in Euro1.1Ausstellung eines Herkunftsnachweises nach § 12 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,00251.2Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto innerhalb Deutschlands nach § 28 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,00101.3Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto eines Registers, das eine ausländische zuständige Stelle führt, nach § 28 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,00251.4Übertragung eines Herkunftsnachweises von einem Konto eines Registers, das eine ausländische zuständige Stelle führt, auf ein Konto innerhalb Deutschlands nach § 37 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,00251.5Entwertung eines Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 30 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,00502Gebührentatbestände, die Anlagen im Herkunftsnachweisregister betreffenGebührenhöhe je Vorgang in Euro2.1Registrierung einer Anlage im Herkunftsnachweisregister nach § 21 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung1202.2Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der Anlage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 12 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung403Gebührentatbestände für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters durch Führung eines KontosGebührenhöhe in Euro3.1Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr7503.2Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15 001 bis einschließlich 500 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr5003.3Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2 501 bis einschließlich 15 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr2503.4Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2 501 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr504Gebühren für Maßnahmen nach Abschnitt 8 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern)4.1Kontosperrung nach § 49 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.2Aufhebung der Kontosperrung nach § 49 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.3Kontoschließung nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.4Ausschluss von der Teilnahme an den Registern nach § 51 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.5Wiederaufnahme nach Ausschluss nach § 51 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.6Sperrung des Kontozugangs nach § 51 Absatz 5 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand
Anlage 2(zu § 1 Absatz 2)Gebührenverzeichnis zum Regionalnachweisregister(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3732) NummerGebühren1Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von RegionalnachweisenGebührenhöhe je Regionalnachweis in Euro1.1Ausstellung eines Regionalnachweises nach § 18 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,0000051.2Übertragung eines Regionalnachweises auf ein anderes Konto nach § 29 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,0000051.3Rückbuchung eines Regionalnachweises auf das Konto des abgebenden Kontoinhabers nach § 29 Absatz 3 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,0000051.4Entwertung eines Regionalnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 31 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung0,000012Gebührentatbestände, die Anlagen im Regionalnachweisregister betreffenGebührenhöhe je Vorgang in Euro2.1Registrierung einer Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung902.2Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der Anlage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung403Gebührentatbestände für die Nutzung des Regionalnachweisregisters durch Führung eines Kontos3.1Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500 000 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr7503.2Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15 000 001 bis einschließlich 500 000 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr5003.3Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2 500 001 bis einschließlich 15 000 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr2503.4Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2 500 001 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr504Gebühren für Maßnahmen nach Abschnitt 8 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern)4.1Kontosperrung nach § 49 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.2Aufhebung der Kontosperrung nach § 49 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.3Kontoschließung nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.4Ausschluss von der Teilnahme an den Registern nach § 51 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.5Wiederaufnahme nach Ausschluss nach § 51 Absatz 4 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand4.6Sperrung des Kontozugangs nach § 51 Absatz 5 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnungnach Zeitaufwand