Verordnung über die Erstellung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt das Verfahren, wie die Bundesregierung ihre gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen erstellen lässt und von einer unabhängigen Einrichtung prüfen lässt. Sie legt fest, welche Einrichtung dies tut und wie der Prüfprozess abläuft.
Was es regelt
- Die Benennung und Aufgaben einer unabhängigen Einrichtung zur Prüfung von Vorausschätzungen.
- Das Verfahren zur Befürwortung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung.
- Den Zugang zu Informationen und die Verschwiegenheitspflichten im Prüfverfahren.
- Die Veröffentlichungsmöglichkeiten der Prüfungsergebnisse.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen.
- Die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, eine Arbeitsgemeinschaft von Wirtschaftsforschungseinrichtungen.
Eckpunkte
- Die "Gemeinschaftsdiagnose" ist die unabhängige Einrichtung, die die gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung prüft.
- Die Mitglieder der Gemeinschaftsdiagnose werden nach Vergaberecht für grundsätzlich vier Jahre bestimmt.
- Die Gemeinschaftsdiagnose prüft Entwürfe von Vorausschätzungen auf Plausibilität und teilt ihre Befürwortung oder Ablehnung innerhalb von zwei Arbeitstagen mit.
- Die Gemeinschaftsdiagnose kann ihre Prüfungsergebnisse veröffentlichen, jedoch nicht vor der Bundesregierung.
Gesetzestext
Verordnung über die Erstellung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2018 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 3 Satz 3 des Vorausschätzungsgesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2080) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
§ 1Unabhängige Einrichtung
§ 2Befürwortungsverfahren
§ 3Zugang zu Informationen; Verschwiegenheit
§ 4Öffentliche Stellungnahmen
Die Gemeinschaftsdiagnose kann das Ergebnis ihrer Prüfung veröffentlichen, allerdings nicht vor Veröffentlichung der Vorausschätzung durch die Bundesregierung. Im Übrigen steht die Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit dem Befürwortungsverfahren im Ermessen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
§ 5Übergangsvorschrift
Ab dem 1. Juli 2018 setzt sich die Gemeinschaftsdiagnose bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit aus denjenigen Wirtschaftsforschungseinrichtungen zusammen, die zu diesem Tag mit der Erstellung der in § 1 Absatz 2 Satz 3 bezeichneten Prognosen beauftragt sind.
§ 6Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Anlage(zu § 2 Absatz 1)(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3380 - 3381) JahreErläuterungt-1t-1tt+1t+2t+3t+4t+5AnnahmenNiveauVeränderungsrateBIP-Wachstum WeltVeränderungsratexxxx*BIP-Wachstum Welt ohne DeutschlandVeränderungsratexxxx*BIP-Wachstum EUVeränderungsratexxxx*Wachstum der deutschen AbsatzmärkteVeränderungsratexxxx*WeltimportvolumenVeränderungsratexxxx*NiveauÖlpreis (Brent, USD/Barrel)Jahresdurchschnittxxx*Wechselkurs USD/EuroJahresdurchschnittxxx*Makroökonomische ProjektionNiveau/IndexVeränderungsrateBIPin jeweiligen Preisenxxxx*BIPpreisbereinigtxxxx*Private Konsumausgabenpreisbereinigtxxxx*Konsumausgaben des Staatespreisbereinigtxxxx*Bruttoanlageinvestitionenpreisbereinigtxxxx*Ausrüstungsinvestitionenpreisbereinigtxxxx*Bauinvestitionenpreisbereinigtxxxx*Investitionen in sonstige Anlagenpreisbereinigtxxxx*Exporte von Waren und Dienstleistungenpreisbereinigtxxxx*Importe von Waren und Dienstleistungenpreisbereinigtxxxx*ProzentpunkteInländische VerwendungWachstumsbeitragxxx*Vorratsveränderungen und Nettozugang an WertsachenWachstumsbeitragxxx*AußenbeitragWachstumsbeitragxxx*IndexVeränderungsrateVeränderungsrateBIP Produktionspotenzialpreisbereinigtxxxxxxx*ProzentpunkteWachstumsbeitrag: Faktor ArbeitWachstumsbeitragxxx*Wachstumsbeitrag: Faktor KapitalWachstumsbeitragxxx*Wachstumsbeitrag: Totale FaktorproduktivitätWachstumsbeitragxxx*PreiseIndexVeränderungsrateVeränderungsrateBIP Deflatorxxxxxxx*Deflator des privaten Konsumsxxxx*Verbraucherpreisindexxxxx*Deflator des Staatskonsumsxxxx*Deflator der Bruttoanlageinvestitionenxxxx*Deflator der Exportexxxx*Deflator der Importexxxx*ArbeitsmarktNiveauVeränderungsrateErwerbstätigkeit (Inland)Niveauxxxx*Arbeitsvolumen (in Std.)xxxx*Arbeitslosenquote (BA)xxxx*Bruttolöhne und Gehälterxxxx*Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmerxxxx*IndexVeränderungsrateArbeitsproduktivität je Erwerbstätigenxxxx*Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstundexxxx* Erläuterungen: X:Lieferprogramm für die Jahresprojektion und die Frühjahrsprojektion*:wird zusätzlich geliefert in der Herbstprojektion