Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung legt fest, welche amtlichen Prüf- und Gewährzeichen sowie Kennzeichen internationaler Organisationen nicht als Marke eingetragen werden dürfen. Sie dient dazu, die missbräuchliche Nutzung dieser Zeichen zu verhindern.
Was es regelt
- Ausschluss bestimmter amtlicher Prüf- und Gewährzeichen von der Markeneintragung.
- Ausschluss von Namen, Abkürzungen, Emblemen und Siegeln internationaler Organisationen von der Markeneintragung.
- Ersetzt eine frühere Bekanntmachung vom 14. April 1975.
- Bezieht sich auf § 8 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 8 des Markengesetzes.
Wen es betrifft
- Personen oder Unternehmen, die Marken anmelden möchten.
- Internationale Organisationen, deren Kennzeichen geschützt werden.
Eckpunkte
- Das amtliche Prüf- und Gewährzeichen der Republik Kasachstan für obligatorische und freiwillige Zertifikation von Waren und Dienstleistungen ist von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Kennzeichen (Name, Abkürzung, Emblem, Siegel) der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Kennzeichen (Name, Abkürzung, Emblem, Siegel) der Welthandelsorganisation sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Kennzeichen (Abkürzung, Emblem) des Hohen Kommissars für Flüchtlinge sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Kennzeichen (Name, Abkürzung, Emblem) des Südlichen Gemeinsamen Marktes (MERCOSUR) sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Kennzeichen (Emblem, Name, Abkürzung) der Europäischen Agentur für die Bewertung Medizinischer Erzeugnisse (EMEA) sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Kennzeichen (Emblem, Name) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Kennzeichen (Abkürzung, Name, Emblem) des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
📄 Gesetzestext
MarkenG§8Bek 98-051998-05-20BGBl I1998, 1216Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 9. 6.1998 +++)
MarkenG§8Bek 98-05I.Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 1014, 1546) wird bekanntgemacht, daß das folgende amtliche Prüf- und Gewährzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist: Konformitätsmarke für obligatorische und freiwillige Zertifikation von Waren und Dienstleistungen in dem nationalen Zertifikationssystem der Republik Kasachstan (Anlage 1).
MarkenG§8Bek 98-05II.Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß die folgenden Kennzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind: 1.Name, Abkürzung, Emblem und Siegel (in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Chinesisch), der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (Anlage 2).Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 14. April 1975 (BGBl. I S. 962). 2.Name, Abkürzung und Siegel (in Englisch, Französisch und Spanisch) und Emblem (sowohl farbig als auch schwarz-weiß) der Welthandelsorganisation (Anlage 3), 3.Abkürzung (in Englisch und Französisch) und Emblem des Hohen Kommissars für Flüchtlinge (Anlage 4), 4.Name, Abkürzung und Emblem (in Spanisch und Portugiesisch) des Südlichen Gemeinsamen Marktes (MERCOSUR) (Anlage 5), 5.Emblem (sowohl farbig als auch schwarz-weiß), Name und Abkürzung der Europäischen Agentur für die Bewertung Medizinischer Erzeugnisse (EMEA) (Anlage 6), 6.Emblem und Name (in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Anlage 7), 7.Abkürzung und Name (in Spanisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch), Emblem (sowohl farbig als auch schwarz-weiß) des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Anlage 8).
MarkenG§8Bek 98-05III.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. März 1998 (BGBl. I S. 632).
MarkenG§8Bek 98-05SchlußformelBundesministerium der Justiz
MarkenG§8Bek 98-05Anlage 1(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1217)
Amtliches Prüf- und Gewährzeichen der Republik Kasachstan für obligatorische und freiwillige Zertifikation von Waren und Dienstleistungen obligatorische Zertifikation (... nicht darstellbare Abbildung)freiwillige Zertifikation (... nicht darstellbare Abbildung)Das Prüfzeichen besteht aus einer Kombination der Buchstaben "C", "T" und "K". Es kann in jedem Kontrast zur Hintergrundfarbe wiedergegeben werden und auf dem Produkt mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder der dazugehörigen Dokumentation aufgedruckt werden.
MarkenG§8Bek 98-05Anlage 2(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1218)
Name, Abkürzung und Siegel der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation Name: INTERNATIONAL CIVIL AVIATION ORGANIZATION - Englisch - ORGANISATION DE L'AVIATION CIVILE INTERNATIONALE - Französisch - ORGANIZACION DE AVIACION CIVIL INTERNACIONAL - Spanisch - (... nicht darstellbare russische Schriftzeichen)- Russisch - (... nicht darstellbare arabische Schriftzeichen)- Arabisch - (... nicht darstellbare chinesische Schriftzeichen)- Chinesisch - Abkürzung:ICAO OACI OACI (... nicht darstellbare russische Schriftzeichen) (... nicht darstellbare russische Schriftzeichen) (... nicht darstellbare russische Schriftzeichen)
Emblem: (... nicht darstellbare Abbildung)Siegel: (... nicht darstellbare Abbildung)
MarkenG§8Bek 98-05Anlage 3(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1219)
Name, Abkürzung, Emblem und Siegel der Welthandelsorganisation Name: WORLD TRADE ORGANIZATION - Englisch - ORGANISATION MONDIALE DU COMMERCE - Französisch - ORGANIZACION MUNDIAL DEL COMERCIO - Spanisch - Abkürzung: WTO OMC Emblem: schwarz-weiß oder farbig (rot-blau-grün) (... nicht darstellbare Abbildung)Siegel in Englisch, Französisch und Spanisch: (... nicht darstellbare Abbildungen)
MarkenG§8Bek 98-05Anlage 4(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1220)
Abkürzung und Emblem des Hohen Kommissars für Flüchtlinge Abkürzung:UNHCR - Englisch - HCR - Französisch -
Emblem: (... nicht darstellbare Abbildung)
MarkenG§8Bek 98-05Anlage 5(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1221)
Name, Abkürzung und Emblem des Südlichen Gemeinsamen Marktes Name: MERCADO COMUN DEL SUR - Spanisch - MERCADO COMUN DO SUL - Portugiesisch - Abkürzung:MERCOSUR - Spanisch - MERCOSUL - Portugiesisch -Emblem:farbig (blau-grün)- Spanisch -(... nicht darstellbare Abbildung)- Portugiesisch -(... nicht darstellbare Abbildung)
MarkenG§8Bek 98-05Anlage 6(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1222)
Emblem, Name und Abkürzung der Europäischen Agentur für die Bewertung Medizinischer Erzeugnisse Emblem: schwarz-weiß oder farbig (gelb-blau-schwarz) (... nicht darstellbare Abbildung)Name: The European Agency for the Evaluation of Medicinal Products - Englisch - Abkürzung: EMEA
MarkenG§8Bek 98-05Anlage 7(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1223)
Emblem und Name der Organisation für das Verbot chemischer Waffen Emblem: (... nicht darstellbare Abbildung)Name: (... nicht darstellbare arabische Schriftzeichen) - Arabisch - (... nicht darstellbare chinesische Schriftzeichen) - Chinesisch - ORGANISATION FOR THE PROHIBITION OF CHEMICAL WEAPONS - Englisch - ORGANISATION POUR L'INTER DICTION DES ARMES CHIMIQUES - Französisch - (... nicht darstellbare russische Schriftzeichen) - Russisch - ORGANIZACION PARA LA PROHIBICION DE LAS ARMAS QUIMICAS - Spanisch -
MarkenG§8Bek 98-05Anlage 8(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1224)
Abkürzung, Name und Emblem des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Abkürzung und Name: OAMI OFICINA DE ARMONIZACION DEL MERCADO INTERIOR (MARCAS, BIBUJOS Y MODELOS) - Spanisch - HABM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) - Deutsch - OHIM OFFICE FOR HARMONIZATION IN THE INTERNAL MARKET (TRADE MARKS AND DESIGNS) - Englisch - OHMI OFFICE DE L'HARMONISATION DANS LE MARCHE INTERIEUR (MARQUES, DESSINS ET MODELES) - Französisch - UAMI UFFICIO PER L'ARMONIZZAZIONE NEL MERCATO INTERNO (MARCHI, DISEGNI E MODELLI) - Italienisch - Emblem: schwarz-weiß oder farbig (blau-gelb) (... nicht darstellbare Abbildung)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.