Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Übertragung bestimmter unternehmensbezogener Aufgaben und Unternehmensbeteiligungen von der Treuhandanstalt auf andere Stellen. Sie legt fest, welche Aufgaben und Beteiligungen zu welchen Zeitpunkten übertragen werden und wer dafür haftet.
Was es regelt
- Die Übertragung unternehmensbezogener Aufgaben der Treuhandanstalt.
- Die Übertragung von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen der Treuhandanstalt an verschiedene Gesellschaften.
- Die Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten im Innenverhältnis nach der Übertragung.
- Die Zeitpunkte, zu denen diese Übertragungen wirksam werden.
Wen es betrifft
- Die Treuhandanstalt.
- Das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und weitere zuständige Bundesministerien.
- Der Bund.
- Die BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH.
- Die in den Anlagen 1 bis 5 genannten Unternehmen.
Eckpunkte
- Unternehmensbezogene Aufgaben der Treuhandanstalt werden auf das Bundesministerium der Finanzen übertragen, ausgenommen sind unter anderem die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus Privatisierungsverträgen und die Abwicklung von Unternehmen.
- Die Geschäftsanteile der Treuhandanstalt an der BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH werden mit Wirkung vom 30. Dezember 1994 auf den Bund übertragen.
- Die Geschäfts- und Gesellschaftsanteile der Treuhandanstalt an den in Anlage 1 bis 4 bezeichneten Gesellschaften werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1994 auf die BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH übertragen.
- Der Bund haftet im Innenverhältnis allein für bestimmte Verbindlichkeiten, die auf den jeweiligen Rechtsnachfolger übergegangen sind, insbesondere aus Finanzierungszusagen zugunsten von Unternehmen und soweit Verbindlichkeiten nicht durch das übertragene Vermögen gedeckt sind.
📄 Gesetzestext
TreuhUntÜVTreuhUntÜV1994-12-20BGBl I1994, 3910TreuhandunternehmensübertragungsverordnungVerordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben und
Unternehmensbeteiligungen der TreuhandanstaltStandZuletzt geändert durch Art. 592 V v. 31.8.2015 I 1474 (+++ Textnachweis ab: 29.12.1994 +++)
TreuhUntÜVEingangsformelAuf Grund des § 23a Abs. 1, 2 und 3 Satz 3 Halbsatz 2 des Treuhandgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 9 des Gesetzes vom 9. August 1994 (BGBl. I S. 2062) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:
TreuhUntÜV§ 1Übertragung von Aufgaben(1) Die der Treuhandanstalt auf Grund des Treuhandgesetzes und des Artikels 25 des Einigungsvertrages zugewiesenen unternehmensbezogenen Aufgaben werden zu den in § 2 genannten Zeitpunkten auf das Bundesministerium der Finanzen übertragen, soweit die in § 2 bezeichneten Unternehmen einschließlich ihrer Beteiligungen betroffen sind. Das Bundesministerium der Finanzen nimmt diese Aufgaben im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem jeweils zuständigen Bundesministerium wahr.
(2) Von der Aufgabenübertragung nach Absatz 1 ausgenommen sind 1.die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus Verträgen über die Privatisierung von Unternehmen oder Unternehmensteilen,2.die Abwicklung von Unternehmen oder Unternehmensteilen,3.die Rückübertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen nach dem Vermögensgesetz sowie4.die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus Verwaltungsvereinbarungen mit den in Artikel 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages genannten Ländern oder dem Land Berlin zur Komplementärfinanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von ökologischen Altlasten und von Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt im Rahmen des § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes, soweit diese sich auf die in Anlage 1 bis 3 bezeichneten Gesellschaften und ihre Unternehmensbeteiligungen beziehen.
TreuhUntÜV§ 2Übertragung von Unternehmensbeteiligungen(1) Die Geschäftsanteile der Treuhandanstalt an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 53659 eingetragenen BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH mit Sitz in Berlin werden mit Wirkung vom 30. Dezember 1994 auf den Bund übertragen.
(2) Die Geschäfts- und Gesellschaftsanteile der Treuhandanstalt an den in Anlage 1 bis 4 bezeichneten Gesellschaften werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1994 auf die BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH übertragen.
(3) Die Geschäftsanteile der Treuhandanstalt an den in Anlage 5 bezeichneten Gesellschaften werden mit Wirkung vom 1. Januar 1995 auf die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH übertragen.
(4) Die Aktien der Treuhandanstalt an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 34165 eingetragenen Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin werden mit Wirkung vom 1. Januar 1995 auf den Bund übertragen.
TreuhUntÜV§ 3Haftung im Innenverhältnis(1) Im Innenverhältnis haftet für die nach § 23a Abs. 3 des Treuhandgesetzes auf den jeweiligen Rechtsnachfolger übergegangenen Verbindlichkeiten allein der Bund, soweit es sich um Verbindlichkeiten aus Finanzierungszusagen der Treuhandanstalt unmittelbar zugunsten von Unternehmen handelt.
(2) Ferner haftet im Innenverhältnis allein der Bund für die nach § 23a Abs. 3 des Treuhandgesetzes auf den jeweiligen Rechtsnachfolger übergegangenen Verbindlichkeiten, soweit diese nicht durch das übertragene Vermögen gedeckt sind.
TreuhUntÜV§ 4InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
TreuhUntÜVAnlage 1(zu § 2 Abs. 2)Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3911
Firma
Sitz
Handelsregister-Nummer
Amtsgericht
Horst Plaschna Management GmbH & Co. Beteiligungs-sanierungs- und -Verkaufs KG
Berlin
HRA 24351
Berlin-Charlottenburg
Horst Plaschna Management GmbH
Berlin
HRB 42167
Berlin-Charlottenburg
H.W. Urban GmbH & Co. Management KG
Berlin
HRA 24592
Berlin-Charlottenburg
H.W. Urban GmbH
Berlin
HRB 43075
Berlin-Charlottenburg
EREL Verwaltungs GmbH & Co. Management KG
Berlin
HRA 25348
Berlin-Charlottenburg
EREL Verwaltungs GmbH
Berlin
HRB 46310
Berlin-Charlottenburg
EFBE Verwaltungs GmbH & Co. Management KG
Berlin
HRA 25405
Berlin-Charlottenburg
EFBE Verwaltungs GmbH
Berlin
HRB 46309
Berlin-Charlottenburg
Schröder & Partner GmbH & Co. Management KG
Berlin
HRA 25204
Berlin-Charlottenburg
Schröder & Partner GmbH
Berlin
HRB 46996
Berlin-Charlottenburg
TreuhUntÜVAnlage 2(zu § 2 Abs. 2)Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3911
Firma
Sitz
Handelsregister-Nummer
Amtsgericht
MKM Mansfelder Kupfer und Messing GmbH
Hettstedt
HRB 7208
Halle-Saalkreis
Dampfkesselbau Hohenthurm GmbH
Hohenthurm
HRB 554
Halle-Saalkreis
TreuhUntÜVAnlage 3(zu § 2 Abs. 2)Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3911
Firma
Sitz
Handelsregister-Nummer
Amtsgericht
SKET Schwermaschinenbau Magdeburg GmbH
Magdeburg
HRB 145
Magdeburg
EKO Stahl GmbH
Eisenhüttenstadt
HRB 3883
Frankfurt/Oder
Kali und Salz Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sondershausen
HRB 2999
Mühlhausen
Caprolactam Leuna GmbH
Leuna
HRB 7846
Halle-Saalkreis
TreuhUntÜVAnlage 4(zu § 2 Abs. 2)Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3912
Firma
Sitz
Handelsregister-Nummer
Amtsgericht
GVV - Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH
Erfurt
HRB 5405
Erfurt
Energiewerke Nord GmbH
Rubenow
HRB 90
Stralsund
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Berlin
HRB 52334
Berlin-Charlottenburg
TreuhUntÜVAnlage 5(zu § 2 Abs. 3)Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3912
Firma
Sitz
Handelsregister-Nummer
Amtsgericht
Lausitzer Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Brieske
HRB 3327
Cottbus
Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Bitterfeld
HRB 2467
Dessau
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