Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Betriebszeiten für die Schleusen am Mittellandkanal und am Elbe-Seitenkanal fest. Sie regelt, wann diese Schleusen für den Schiffsverkehr geöffnet sind.
Was es regelt
- Die genauen Öffnungszeiten der Schleusen an verschiedenen Abschnitten des Mittellandkanals und seiner Zweigkanäle.
- Die genauen Öffnungszeiten der Schleusen am Elbe-Seitenkanal.
- Ausnahmen von den regulären Betriebszeiten aufgrund von Feiertagen oder besonderen Tagen.
- Die Möglichkeit, von den festgesetzten Betriebszeiten abzuweichen und wie solche Änderungen bekannt gegeben werden.
Wen es betrifft
- Betreiber von Wasserfahrzeugen, die den Mittellandkanal, seine Zweigkanäle und den Elbe-Seitenkanal nutzen.
- Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte, die für die Festsetzung und Bekanntgabe der Betriebszeiten zuständig ist.
Eckpunkte
- Die Schleusen haben unterschiedliche Betriebszeiten an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen.
- An bestimmten Feiertagen wie Neujahr, Oster- und Pfingstsonntagen sowie beiden Weihnachtsfeiertagen herrscht an vielen Schleusen Betriebsruhe.
- An Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen, gelten oft verkürzte Betriebszeiten (z.B. 5.00 bis 13.00 Uhr oder 6.00 bis 13.00 Uhr).
- Abweichungen von den festgesetzten Betriebszeiten sind aus Gründen des Verkehrsbedarfs oder betrieblicher Erfordernisse möglich und werden bekannt gegeben.
📄 Gesetzestext
ML/ElbeSKanalSchlBetrZV1991-09-30VkBl1991, 738Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal (+++ Textnachweis ab: 1.12.1991 +++)
ML/ElbeSKanalSchlBetrZVEingangsformelAufgrund des § 46 Nr. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1990 (BGBl. I S. 1818) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen vom 31. März 1970 (BGBl. I S. 315) wird verordnet:
ML/ElbeSKanalSchlBetrZV§ 1Die Betriebszeiten der Schleusen am Mittellandkanal, seinen Zweigkanälen und am Elbe-Seitenkanal werden wie folgt festgesetzt:1.Mittellandkanal1.1Schleusen Anderten und Sülfeld1.1.1Schleuse Anderten:an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhran den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 7.00 bis 12.30 Uhram Neujahrstag, an den Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe1.1.2Schleuse Sülfeld:an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 8.00 bis 17.30 Uhram 24. und 31. Dezembervon 5.00 bis 12.00 Uhram Neujahrstag und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe1.2Zweigkanäle nach Osnabrück und Hildesheim:Schleusen Hollage, Haste und Bolzum:montagsvon 5.00 bis 20.00 Uhrdienstags bis freitagsvon 6.00 bis 20.00 Uhrsonnabends, außer vor Ostern und Pfingsten und außer am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 6.00 bis 16.00 Uhran den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 6.00 bis 13.00 Uhran Sonn- und FeiertagenBetriebsruhe1.3Abstiegskanal Nord zur Weser Schachtschleuse Minden:an Werktagen einschließlich Fronleichnam und Allerheiligenvon 5.00 bis 21.00 Uhran den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 8.00 bis 11.00 Uhram Neujahrstag, an beiden Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe1.4Abstiegskanal Süd zur Weser Ober- und Unterschleuse:montags bis freitagsvon 7.30 bis 16.00 Uhrsonnabends sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 8.00 bis 12.00 Uhran Sonn- und FeiertagenBetriebsruhe1.5Abstiegskanal nach Hannover-LindenHafenschleuse Linden:montagsvon 5.00 bis 19.00 Uhrdienstags bis freitagsvon 6.00 bis 19.00 Uhrsonnabendsvon 6.00 bis 12.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen FeiertagenBetriebsruhe1.6Zweigkanal nach SalzgitterSchleusen Wedtlenstedt und Üfingen:an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhran den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen FeiertagenBetriebsruhe2.Elbe-SeitenkanalSchleuse Uelzen und Schiffshebewerk Lüneburg:an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen Feietagenvon 8.00 bis 17.30 Uhram 24. und 31. Dezembervon 5.00 bis 12.00 Uhram Neujahrstag und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe
ML/ElbeSKanalSchlBetrZV§ 2Von den in § 1 festgesetzten Betriebszeiten kann aus Gründen des Verkehrsbedarfs oder wegen betrieblicher Erfordernisse abgewichen werden. Diese Änderungen werden bekannt gegeben.
ML/ElbeSKanalSchlBetrZV§ 3Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1991 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal vom 27. März 1975 (VkBl 1975 S. 274) und die Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der Abstiegsbauwerke am Elbe-Seitenkanal vom 7. Oktober 1980 (VkBl 1980 S. 778) außer Kraft.
ML/ElbeSKanalSchlBetrZVSchlussformelWasser- und Schiffahrtsdirektion Mitte
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.