Verordnung zum Filmförderungsgesetz
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt, welche Auszeichnungen für Kurzfilme oder nicht programmfüllende Kinder- oder Jugendfilme dem Prädikat "besonders wertvoll" der Filmbewertungsstelle Wiesbaden gleichgestellt sind. Sie legt fest, dass bestimmte Preise von Filmfestspielen oder anderen Institutionen als gleichwertig angesehen werden.
Was es regelt
- Die Gleichstellung von Auszeichnungen für Kurzfilme und Kinder-/Jugendfilme mit dem Prädikat "besonders wertvoll".
- Welche Filmfestspiele und deren Hauptjurys für diese Auszeichnungen relevant sind.
- Welche spezifischen Preise und Prämien von anderen Institutionen ebenfalls gleichgestellt sind.
- Eine Ausnahme, wann diese Gleichstellung nicht gilt.
Wen es betrifft
- Produzenten und Macher von Kurzfilmen sowie nicht programmfüllenden Kinder- oder Jugendfilmen.
- Filmfestspiele und Institutionen, die in den Anlagen 1 und 2 genannt sind.
Eckpunkte
- Auszeichnungen (erste Preise) von Hauptjurys auf den in Anlage 1 genannten Filmfestspielen für Kurzfilme oder nicht programmfüllende Kinder- oder Jugendfilme (§ 1 Abs. 1 Satz 1) sind dem Prädikat "besonders wertvoll" gleichgestellt.
- Die in Anlage 2 genannten Auszeichnungen (Preise und Prämien) haben ebenfalls diese Gleichstellung (§ 1 Abs. 1 Satz 2).
- Diese Gleichstellung gilt nicht, wenn eine Auszeichnung einem Film zusammen mit mehr als einem weiteren Film zuerkannt wird (§ 1 Abs. 2).
- Die Verordnung trat am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft (§ 3).
Gesetzestext
Gesetzestext
FFGV 19931993-04-21BGBl I1993, 562Verordnung zum FilmförderungsgesetzStandZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 2.10.2001 I 2604 (+++ Textnachweis ab: 1.5.1993 +++) FFGV 1993EingangsformelAuf Grund des § 43 des Filmförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993 (BGBl. I S. 66) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft: FFGV 1993§ 1
(1)Die Auszeichnungen (erste Preise), die einem Kurzfilm oder einem nicht programmfüllenden Kinder- oder Jugendfilm im Sinne des § 15 Abs. 2 oder des § 16 des Filmförderungsgesetzes auf einem in der Anlage 1 aufgeführten Filmfestspiel von der im Reglement vorgesehenen Hauptjury verliehen wurden, stehen dem von der Filmbewertungsstelle Wiesbaden erteilten Prädikat "besonders wertvoll" gleich. Dasselbe gilt für die in der Anlage 2 genannten Auszeichnungen (Preise und Prämien).
(2)Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Auszeichnung einem Film zusammen mit mehr als einem weiteren Film zuerkannt wird. FFGV 1993§ 2- FFGV 1993§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. FFGV 1993Anlage 1(zu § 1 Abs. 1 Satz 1) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 2605 Internationales Trickfilmfestival Annecy Internationale Filmfestspiele Berlin Internationales Dokumentar- und Kurzfilmfestival Bilbao Internationales Film Festival Brüssel Internationales Fantasy und Science Fiction Film Festival Brüssel Internationales Filmfestival Cannes Murphy's Film-Festival Cork Internationales Kinder- und Jugendfilm Festival Frankfurt Internationales Kurzfilmfestival Hamburg Certamen Internacional de Cortometrajes Ciudad de Huesca Internationales Filmfestival Karlovy Vary Internationales Kurzfilmfestival Krakau Internationales Filmfestival Locarno Welt-Film-Festival Montreal Internationale Kurzfilmtage Oberhausen Internationales Dokumentar- und Kurzfilmfestival St. Petersburg Mostra Internacional de Cinema Sao Paulo Festival Internacional de Curta Sao Paulo Internationales Trickfilmfestival Stuttgart Filmfestival Sydney Kurzfilmfestival Tampere International Shortfilm-Festival Toronto International Filmfestival Turin (Filme über die Jugend) International Short Film Festival Uppsala Internationales Filmfestival Venedig Festival Internacional de Curtas+Metragens Vila do Conde (Portugal) World Festival of Animated Films Zagreb FFGV 1993Anlage 2(zu § 1 Abs. 1 Satz 2) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 2606 Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Spitzenauszeichnungen und Nominierungen im Rahmen des Deutschen Filmpreises und des Deutschen Kurzfilmpreises Deutscher Jugend-Video-Preis Academy of Motion Pictures, Arts and Sciences, Hollywood: Oscar für Kurzfilme und Kurztrickfilme Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung: Kurzfilmpreis Deutsches Kinderfilm- und Fernseh-Festival, Gera: Auszeichnung "Goldener Spatz" (Kurzfilm) Die Katholische Filmarbeit in Deutschland: Preis im Rahmen der Westdeutschen Kurzfilmtage Oberhausen und der Internationalen Filmwoche Mannheim/Heidelberg Das Internationale Evangelische Filmzentrum: Preis im Rahmen der Westdeutschen Kurzfilmtage Oberhausen und der Internationalen Filmwoche Mannheim/Heidelberg Federation Internationale de la Presse Cinematographique (Fipresci): Preis der Internationalen Filmkritik im Rahmen der Westdeutschen Kurzfilmtage Oberhausen und der Internationalen Filmwoche Mannheim/Heidelberg Arbeitsgemeinschaft der Filmjournalisten e.V.: Preis der Deutschen Filmkritik (Kurzfilm)