Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den A
Kurz gesagt
Dieser Staatsvertrag regelt die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze zwischen Hessen und Niedersachsen durch den Austausch von Flächen, um die staatsrechtliche Trennung geschlossener Siedlungen zu beenden und einen zweckmäßigen Grenzverlauf zu schaffen.
Was es regelt
- Die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze zwischen Hessen und Niedersachsen.
- Den Austausch spezifischer Flächen zwischen den Gemarkungen Escherode (Hessen) und Nieste (Niedersachsen).
- Die Verpflichtung der Länder und Kommunen, notwendige Regelungen und Übergaben von Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten zu treffen.
- Die Nichtberührung eigentumsrechtlicher Fragen durch diesen Staatsvertrag.
Wen es betrifft
- Das Land Hessen und das Land Niedersachsen.
- Die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften und Einwohner in den Gemarkungen Escherode und Nieste.
Eckpunkte
- Die gemeinsame Landesgrenze wird durch den Austausch von Flächen geändert.
- Die getauschten Flächen haben jeweils eine Größe von 144.772 m².
- Es befindet sich kein Verwaltungsvermögen in den übergehenden Gebieten.
- Die Länder und Kommunen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages notwendige Regelungen treffen und Unterlagen übergeben.
Gesetzestext
GrÄndStVtr HE/
2010-10-27BGBl I2011, 1550Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze) (+++ Textnachweis ab: 1.6.2011 +++) (+++ Text der Bekanntmachung siehe: GrÄndStVrHE/
Bek +++) In Kraft getreten gem. Bek. v. 22.7.2011 I 1549 mWv 1.6.2011 GrÄndStVtr HE/
EingangsformelZur Beendigung der staatsrechtlichen Trennung geschlossener Siedlungen im Interesse der Einwohner und Gemeinden sowie um einen zweckmäßigen Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze herbeizuführen, wird zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund des Artikels 29 Abs. 7 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 7) vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) folgender Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze geschlossen: GrÄndStVtr HE/
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 19./23. Mai 1967 bleibt im Übrigen unberührt. GrÄndStVtr HE/
Art 5(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation.
Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.
SchlussformelFür das Land Hessen Volker Bouffier Ministerpräsident Für das Land Niedersachsen David McAllister Ministerpräsident