Kurz gesagt
Diese Verordnung benennt zusätzliche Polizeibehörden, die auf die Rechtsextremismus-Datei zugreifen dürfen. Sie erweitert den Kreis der berechtigten Stellen für diese spezielle Datenbank.
Was es regelt
- Die Verordnung legt fest, welche spezifischen Polizeidienststellen in bestimmten Bundesländern Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei erhalten.
- Sie listet die genauen Adressen dieser berechtigten Dienststellen auf.
- Die Verordnung wurde vom Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Bundesrates und auf Ersuchen mehrerer Länder beschlossen.
- Sie ist am 24. März 2015 in Kraft getreten.
Wen es betrifft
- Polizeivollzugsbehörden in den Ländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
- Bürger, deren Daten in der Rechtsextremismus-Datei gespeichert sind, da nun weitere Behörden darauf zugreifen können.
Eckpunkte
- 10 Kriminalfachdezernate und KPI/Z-Dienststellen in Bayern sind zum Zugriff berechtigt.
- 1 Polizeipräsidium in Brandenburg ist zum Zugriff berechtigt.
- 5 Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz sind zum Zugriff berechtigt.
- 5 Polizeidirektionen in Sachsen sind zum Zugriff berechtigt.
- 3 Polizeidirektionen in Sachsen-Anhalt sind zum Zugriff berechtigt.
📄 Gesetzestext
REDTeilnV2015-03-11BGBl I2015, 302, 303Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden (+++ Textnachweis ab: 24.3.2015 +++)Die V wurde als Artikel 2 der V v. 11.3.2015 I 302 vom Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Bundesrates und auf Ersuchen der Länder Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 24.3.2015 in Kraft getreten.
REDTeilnV§ 1Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes BayernAls weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Bayern sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt: 1.Kriminalfachdezernat 1 Nürnberg K 14 Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg2.Kriminalfachdezernat 4 München K 44 Ettstraße 2 80333 München3.KPI/Z Niederbayern Operativer Staatsschutz Rudolf-Guby-Straße 4 94032 Passau4.KPI/Z Oberpfalz Operativer Staatsschutz Bajuwarenstraße 2 93053 Regensburg5.KPI/Z Oberbayern Nord Operativer Staatsschutz Nordallee 6 85328 München6.KPI/Z Oberbayern Süd Operativer Staatsschutz Eugen-Rosner-Straße 2 83278 Traunstein7.KPI/Z Oberfranken Operativer Staatsschutz Ludwig-Thoma-Straße 4 95447 Bayreuth8.KPI/Z Schwaben Nord Operativer Staatsschutz Gögginger Straße 43 86159 Augsburg9.KPI/Z Schwaben Süd/West Operativer Staatsschutz Reuttier Straße 64 89231 Neu-Ulm10.KPI/Z Unterfranken Operativer Staatsschutz Frankfurter Straße 79 97082 Würzburg
REDTeilnV§ 2Weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes BrandenburgAls weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg ist zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt: Polizeipräsidium Land Brandenburg Behördenstab, Stabsbereich Einsatz- und Lagezentrum Kaiser-Friedrich-Straße 143 14469 Potsdam
REDTeilnV§ 3Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-PfalzAls weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt: 1.Polizeipräsidium Mainz Valenciaplatz 2 55118 Mainz2.Polizeipräsidium Koblenz Moselring 10 – 12 56068 Koblenz3.Polizeipräsidium Trier Salvianstraße 9 54290 Trier4.Polizeipräsidium Westpfalz (Kaiserslautern) Logenstraße 5 67655 Kaiserslautern5.Polizeipräsidium Rheinpfalz (Ludwigshafen) Wittelsbachstraße 3 67061 Ludwigshafen
REDTeilnV§ 4Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes SachsenAls weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt: 1.Polizeidirektion Chemnitz Hartmannstraße 24 09113 Chemnitz2.Polizeidirektion Dresden Schießgasse 7 01067 Dresden3.Polizeidirektion Görlitz Conrad-Schiedt-Straße 2 02826 Görlitz4.Polizeidirektion Leipzig Dimitroffstraße 1 04107 Leipzig5.Polizeidirektion Zwickau Lessingstraße 17 – 21 08058 Zwickau
REDTeilnV§ 5Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-AnhaltAls weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt: 1.Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Sternstraße 12 39104 Magdeburg2.Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Kühnauer Straße 161 06846 Dessau-Roßlau3.Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd Merseburger Straße 6 06110 Halle (Saale)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.