Dreiundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die genaue Höhe der Entschädigungsaufwendungen fest, die im Jahr 2020 nach dem Bundesentschädigungsgesetz entstanden sind, und regelt, wie diese Kosten zwischen dem Bund und den elf alten Bundesländern aufgeteilt werden.
Was es regelt
- Die Gesamthöhe der Entschädigungsausgaben im Rechnungsjahr 2020.
- Die genauen Anteile des Bundes an diesen Entschädigungsaufwendungen.
- Die genauen Anteile der einzelnen Länder an diesen Entschädigungsaufwendungen.
- Die Erstattungen und Abführungen von Geldern zwischen Bund und Ländern, um die Lastenanteile auszugleichen.
Wen es betrifft
- Den Bund.
- Die elf alten Bundesländer (Länder).
Eckpunkte
- Die gesamten Entschädigungsaufwendungen im Rechnungsjahr 2020 betrugen insgesamt 130.802.838 Euro.
- Der Lastenanteil des Bundes an diesen Aufwendungen betrug insgesamt 66.387.221 Euro.
- Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betrugen insgesamt 64.415.619 Euro.
- Der Bund erstattet den Ländern, in denen die Aufwendungen ihren Lastenanteil übersteigen, insgesamt 75.632.913 Euro.
- Länder, deren Aufwendungen ihren Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund insgesamt 9.245.692 Euro ab.
Gesetzestext
§172
DV 632021-10-07BGBl I2021, 4682Dreiundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 26.10.2021 +++)
§172DV 63Eingangsformel
Auf Grund des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes, der durch Artikel 84 Nummer 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel V Nummer 5 Absatz 1 des
-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
§172DV 63§ 1Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2020
§172DV 63§ 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
§172DV 63Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.