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Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Neuordnung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin, indem es die Überleitung von Rechten und Pflichten auf eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts festlegt.

Was es regelt

  • Die Zustimmung zu einem Staatsvertrag über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf das "Deutschlandradio".
  • Die Beendigung der Aufgaben des Deutschlandfunks als Rundfunkanstalt des Bundesrechts.
  • Die Aufhebung des Statuts des Senders RIAS Berlin.
  • Die Ermächtigung zur Neubekanntmachung von Gesetzen.

Wen es betrifft

  • Den Deutschlandfunk und den RIAS Berlin.
  • Die neue Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio".

Eckpunkte

  • Dem "Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag" vom 17. Juni 1993 wird zugestimmt.
  • Die Aufgaben des Deutschlandfunks enden zum 31. Dezember 1993.
  • Das Statut des Senders RIAS Berlin vom 1. Januar 1973 wird aufgehoben.
  • Das Gesetz tritt am 1. Januar 1994 in Kraft, vorausgesetzt, alle Länder haben dem Staatsvertrag zugestimmt.
Gesetzestext
Gesetzestext
Obsah (5)Art 1Art 2Art 3Art 4Art 5

Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin Überschrift: Das G tritt gem. Art. 5 am 1.1.1994 in Kraft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körpers

(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1994 +++)

InhaltsübersichtArtikel 1 Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom

  1. Juni 1993 Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom
  2. April 1990 (BGBl. I S. 823) Artikel 3 Aufhebung des Statuts des Senders RIAS Berlin vom
  3. Januar 1973 Artikel 4 Ermächtigung zur Neubekanntmachung Artikel 5 Inkrafttreten

EingangsformelDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1Zustimmung zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag

Dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten "Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -" wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts

(1)Die Aufgaben der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen "Deutschlandfunk" als Rundfunkanstalt des Bundesrechts sind zum 31. Dezember 1993 beendet.
(2)

Art 3Aufhebung des RIAS Berlin Statuts

Das Statut des Senders RIAS Berlin vom

  1. Januar 1973 wird gemäß Artikel 2 des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom
  2. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 der Verordnung zu dem Übereinkommen vom
  3. September 1990 (BGBl. II S. 1273) aufgehoben.

Art 4

-

Art 5Inkrafttreten

Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1994 in Kraft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körperschaften aller Länder dem in Artikel 1 dieses Gesetzes genannten Staatsvertrag zugestimmt haben.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.