Kurz gesagt
Dieses Gesetz informiert über bestimmte Zeichen und Namen, die nicht als Marken eingetragen werden dürfen, um Verwechslungen oder Missbrauch zu verhindern. Es betrifft ein norwegisches Prüfzeichen für elektrische Geräte und das Emblem sowie den Namen der Europäischen Organisation für Flugsicherung.
Was es regelt
- Die Bekanntmachung eines amtlichen Prüf- und Gewährzeichens für die Sicherheit elektrischer Geräte.
- Den Ausschluss der Eintragung eines Emblems und Namens als Marke.
Wen es betrifft
- Hersteller und Vertreiber elektrischer Geräte, die das norwegische Prüfzeichen verwenden oder damit in Berührung kommen.
- Personen oder Organisationen, die beabsichtigen, das Emblem oder den Namen der Europäischen Organisation für Flugsicherung als Marke einzutragen.
Eckpunkte
- Das norwegische Prüfzeichen für elektrische Geräte ist ein großes "N" in einem Kreis.
- Dieses Prüfzeichen kann in beliebiger Farbe erscheinen und auf dem Gerät, der Verpackung oder den Unterlagen angebracht werden.
- Das neue Emblem der Europäischen Organisation für Flugsicherung und ihr Name in verschiedenen Sprachen sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
- Die Farben des Emblems der Europäischen Organisation für Flugsicherung sind blau-hellblau oder schwarz-grau.
📄 Gesetzestext
MarkenG§8Bek 96-081996-08-27BGBl I1996, 1358Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 18. 9.1996 +++)
MarkenG§8Bek 96-08I.Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird ein amtliches Prüf- und Gewährzeichen für die Sicherheit elektrischer Geräte bekanntgemacht, das in Norwegen eingeführt ist (Anlage 1).
MarkenG§8Bek 96-08II.Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das neue Emblem der Europäischen Organisation für Flugsicherung und der Name in den aus der Anlage 2 ersichtlichen Sprachen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.
MarkenG§8Bek 96-08III.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. Mai 1996 (BGBl. I S. 747).
MarkenG§8Bek 96-08SchlußformelBundesministerium der Justiz
MarkenG§8Bek 96-08Anlage 1(Fundstelle: BGBl I 1996, 1359)
Amtliches Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Norwegen für die Sicherheit elektrischer Geräte (... nicht darstellbare Abbildung)Prüfzeichen NEMKO, das die Übereinstimmung elektrischer Geräte mit nationalen Sicherheitsnormen bescheinigt (... nicht darstellbare Abbildung)Das Prüfzeichen besteht aus dem Großbuchstaben N in einem Kreis in den oben angegebenen Abmessungen. Es kann in beliebiger Farbe erscheinen und auf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.
MarkenG§8Bek 96-08Anlage 2(Fundstelle: BGBl. I 1996, 1360)
Neues Emblem der Europäischen Organisation für Flugsicherung und Name in verschiedenen Sprachen Emblem:Farben: blau-hellblau oder schwarz-grau(... nicht darstellbare Abbildung)Name:Europäische Organisation für Flugsicherung (EUROCONTROL) - deutsch -Organizacao Europeia para a Seguranca da Navegacao Aerea (EUROCONTROL) - portugiesisch -(nicht darstellbare griechische Buchstaben) (EUROCONTROL) - griechisch -Avrupa Hava Seyrüsefer Güvenligi Teskilati (EUROCONTROL) - türkisch -Europai Szervezet a Legiközlekedes Biztonsagaert (EUROCONTROL) - ungarisch -Europeisk Organisasjon for Flysikring (EUROCONTROL) - norwegisch -Europaeisk Organisation for Luftfartens Sikkerhed (EUROCONTROL) - dänisch -Evropska Organizacija za Varnost Zracne Plovbe (EUROCONTROL) - slowenisch -Europeisk organisation för säkrare flygtrafiktjänst (EUROCONTROL) - schwedisch -Evropska organizace pro bezpecnost leteckeho provozu (EUROCONTROL) - tschechisch -Organizzazione Europea per la Sicurezza della Navigazione Aerea (EUROCONTROL) - italienisch -
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.