Diese Anordnung regelt die Übertragung von Zuständigkeiten für bestimmte Leistungen und Verfahren im Zusammenhang mit Dienstunfällen und Sachschäden von Beschäftigten des Auswärtigen Amts auf das Bundesverwaltungsamt. Sie legt fest, wer für die Bearbeitung, Entscheidung und Vertretung in diesen Fällen verantwortlich ist.
DienstUnFürAngAAÜbertrAnOAAÜbertrAnODienstUnFürAng2025-08-27BGBl. I2025, Nr. 204Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden sowie die Vertretung bei Klagen in Erstattungsverfahren von Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amts im In- und Ausland sowie Familienangehörigen von im Ausland tätigen Beamtinnen und Beamten und von Tarifbeschäftigten auf das Bundesverwaltungsamt in Dienstunfallfürsorgeangelegenheiten (+++ Textnachweis ab: 1.1.2025 +++) DienstUnFürAngAAÜbertrAnOAAÜbertrAnODienstUnFürAngEingangsformelNach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern an: DienstUnFürAngAAÜbertrAnOAAÜbertrAnODienstUnFürAng§ 1Übertragung der Zuständigkeit für Dienstunfallfürsorgeleistungen sowie für damit zusammenhängende Widerspruchs- und Klageverfahren
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.