Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe von deutschen Euro-Gedenkmünzen aus Gold im Nennwert von 100 und 200 Euro anlässlich der Einführung des Euro-Bargeldes. Es legt die Details dieser Münzen fest, von ihrer Auflage bis zu ihrem Design.
Was es regelt
- Die Prägung von Gedenkmünzen aus Gold mit Nennwerten von 100 und 200 Euro.
- Die Auflage und Verteilung der Münzen auf verschiedene Prägestätten.
- Das Material, die Größe und das Gewicht der Münzen.
- Das genaue Design der Bild- und Wertseite sowie des Münzrandes.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die die Prägung der Münzen beschlossen hat.
- Die Münzstätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg, die die Münzen prägen.
Eckpunkte
- Es werden zwei Arten von Goldmünzen geprägt: 100 Euro und 200 Euro.
- Die Auflage beträgt 500.000 Stück für die 100-Euro-Goldmünze und 100.000 Stück für die 200-Euro-Goldmünze.
- Die Münzen bestehen aus Feingold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen.
- Die 100-Euro-Münze hat einen Durchmesser von 28 mm und eine Masse von 15,55 g; die 200-Euro-Münze hat einen Durchmesser von 32,5 mm und eine Masse von 31,1 g.
📄 Gesetzestext
Münz100/200EuroBek2002-04-03BGBl I2002, 1339Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im
Nennwert von 100 und 200 Euro (Goldmünze "Übergang zur Währungsunion
- Einführung des Euro")
(+++ Textnachweis ab: 25. 4.2002 +++)
Münz100/200EuroBek(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, anlässlich der Einführung des Euro-Bargeldes eine Gedenkmünze zu 100 und 200 Euro aus Gold prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt
- bei der 100-Euro-Goldmünze
500.000 Stück,
- bei der 200-Euro-Goldmünze
100.000 Stück.
Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten in Berlin (Münzzeichen "A"), München (Münzzeichen "D"), Stuttgart (Münzzeichen "F"), Karlsruhe (Münzzeichen "G") und Hamburg (Münzzeichen "J") in Stempelglanzausführung geprägt. Die Münze wird ab dem 9. Mai 2002 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold). Die 100-Euro-Goldmünze hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm (1/2 Unze). Die 200-Euro-Goldmünze hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 31,1 Gramm (1 Unze). Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden Randstab umgeben. Die Bildseite der Münze zeigt im Zentrum das Euro-Symbol, das von Sternen umgeben und in einen Kreis gestellt ist. Der Kreis wird von Motiven der Euro-Banknoten in Form von Brücken und weiteren Architekturelementen umrahmt. Dieses bildliche Zitat ergibt ein bewegtes Spiel von Formen und Strukturen und macht sich die Symbolik der Banknoten zu Eigen, auf denen Fenster und Brücken für Offenheit und Verbindung in Europa stehen. Die Bildseite trägt die Umschrift "ÜBERGANG ZUR WÄHRUNGSUNION - EINFÜHRUNG DES EURO". Die Wertseite der Münze trägt einen Adler, der von zwölf Sternen umrahmt ist, die Jahreszahl 2002, das jeweilige Münzzeichen ("A", "D", "F", "G" oder "J"), die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" und - je nach Nennwert - die Wertangabe "100 EURO" oder "200 EURO". Der Münzrand der 100-Euro-Goldmünze ist geriffelt. Der Münzrand der 200-Euro-Goldmünze ist glatt und enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: "IM..ZEICHEN..DER..EINIGUNG..EUROPAS....". Der Entwurf der Münze stammt von Anton Zvone Jezovsek, Neuberg.
... (nicht darstellbare Abbildung der Münzen, Fundstelle: BGBl. I 2002, 1339)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.