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Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Herrentunnels

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Höhe der Mautgebühren für die Benutzung des Herrentunnels in Lübeck. Sie legt fest, welche Gebühren für verschiedene Fahrzeugklassen erhoben werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
HerrentunnelMautHVHerrentunnelMautHV2005-07-06BGBl I2005, 2108Herrentunnel-MauthöheverordnungVerordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Herrentunnels (+++ Textnachweis ab: 14. 7.2005 +++) HerrentunnelMautHVEingangsformelAuf Grund des § 3a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 bis 5 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2003 (BGBl. I S. 98) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein: HerrentunnelMautHV§ 1MauthöheFür jede einfache Benutzung des Abschnitts der Bundesstraße 104 zwischen Straßenkilometer 6 + 034,11 westlich der Trave und Straßenkilometer 8 + 051,08 östlich der Trave (Herrentunnel im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck) wird von der Herrentunnel Lübeck GmbH & Co. KG, Lübeck, die vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein durch § 1 der Landesverordnung über die Beleihung zur Erhebung von Mautgebühren für den Herrentunnel in Lübeck und zur Übertragung der Ermächtigung zur Beleihung vom 22. August 2003 (GVOBl. Schl-H. S. 437), die zuletzt durch die Landesverordnung vom 27. Juni 2005 (GVOBl. Schl-H. S. 265) geändert worden ist, beliehen worden ist, eine Maut nach dem Mautverzeichnis in der Anlage erhoben. HerrentunnelMautHV§ 2Beginn der MauterhebungDie Mauterhebung beginnt mit dem Tag der Freigabe der in § 1 genannten Strecke für den öffentlichen Verkehr. Der in Satz 1 genannte Tag wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Bundesanzeiger bekannt gegeben. HerrentunnelMautHV§ 3InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. HerrentunnelMautHVAnlage(zu § 1)Mautverzeichnis(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2109)FahrzeugklasseHöhe über der VorderachseAnzahl der AchsenFahrzeugart (Beispiele)Mauthöhe in EuroAGE *)MGE ++)A<= 1,30 m2Pkw, Motorrad0,750,90B1<= 1,30 m> 2Pkw mit Anhänger1,732,00B2> 1,30 m2Bus, Caravan, Transporter, Lkw1,732,00C> 1,30 m3Fahrzeuge der Klasse B2 mit Anhänger einachsig, Lkw, Bus4,505,30D> 1,30 m>= 4Fahrzeuge der Klasse B2 mit Anhänger mehrachsig, Fahrzeuge der Klasse C mit Anhänger, Lkw7,508,80 ----- *)AGE: Automatische Gebührenerhebung (Zahlung mittels Transponder)++)MGE: Manuelle Gebührenerhebung (Zahlung mittels Smart Card, Münzautomat oder bar bei Kassierern)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.