Gesetz zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Wert
Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte sowie weitere Werte fest, die ab dem 1. Juli 2022 gelten. Es bestimmt die Höhe verschiedener Rentenleistungen und Anpassungsfaktoren.
Was es regelt
- Die Höhe des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Den Ausgleichsbedarf und das Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Die Höhe des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte.
- Anpassungsfaktoren und Pflegegelder in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
- Landwirte, die Leistungen aus der Alterssicherung der Landwirte erhalten.
- Personen, die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen.
Eckpunkte
- Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2022 36,02 Euro.
- Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2022 35,52 Euro.
- Das Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2022 48,14 Prozent.
- Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung liegt ab dem 1. Juli 2022 je nach Versicherungsfall zwischen 395 Euro und 1.624 Euro monatlich.
Gesetzestext
gesetz 2022Gesetz zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2022 Das G wurde als Arti
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2022 +++)
§ 1Aktueller Rentenwert und aktueller Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 2Ausgleichsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Ausgleichsbedarf beträgt ab dem 1. Juli 2022 1,0000.
§ 3Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung
Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt für das Jahr 2022 48,14 Prozent.
§ 4Allgemeiner Rentenwert und allgemeiner Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte
§ 5Anpassungsfaktor in der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Ländern und den neuen Ländern
§ 6Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Ländern und den neuen Ländern
Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2022 an 1.für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 408 Euro und 1 624 Euro monatlich,2.für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 395 Euro und 1 585 Euro.