Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung passt verschiedene finanzielle Beträge an, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sowie der Finanzierung von Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen stehen.
Was es regelt
- Die Höhe der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen müssen.
- Die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen.
- Die Höhe der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten.
- Die Finanzierung von zwei Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen.
Wen es betrifft
- Arbeitgeber, die nicht die vorgeschriebene Anzahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen.
- Schwerbehinderte Menschen, die die unentgeltliche Beförderung nutzen.
- Personen, die Kinderbetreuungskosten geltend machen können.
- Die Interessenvertretungen Werkstatträte Deutschland e. V. und Starke.Frauen.Machen. e. V.
Eckpunkte
- Die monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 155 Euro, 275 Euro, 405 Euro oder 815 Euro, abhängig von der Erfüllungsquote.
- Für Kleinbetriebe gibt es angepasste monatliche Beträge, die ab dem 1. Januar 2025 gelten.
- Die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen beträgt ab dem 1. Januar 2025 für ein Jahr 104 Euro oder für ein halbes Jahr 53 Euro.
- Ab dem 1. Januar 2025 können Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 200 Euro je Kind und Monat übernommen werden.
- Der jährliche Überweisungsbetrag an die beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen beträgt ab dem 1. Januar 2025 jeweils 2,06 Euro.
📄 Gesetzestext
SGB92018§§160Abs3ua/WMVO§39Abs4S6uaBek2024-12-02BAnzAT 11.12.2024 B2Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe, der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung, der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten und der Finanzierung der beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen auf Bundesebene (+++ Textnachweis ab: 11.12.2024 +++)
SGB92018§§160Abs3ua/WMVO§39Abs4S6uaBek(XXXX)1.Gemäß § 160 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhöhen sich die monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX) ab dem 1. Januar 2025 wie folgt:AusgleichsabgabeErfüllungsquoteheuteNeue Beträge ab 1. Januar 20253 bis unter 5 Prozent140 Euro155 Euro2 bis unter 3 Prozent245 Euro275 Euro0 bis unter 2 Prozent360 Euro405 Euro0 Prozent720 Euro815 Euro
KleinbetriebsregelungFür Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 beziehungsweise 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen ergeben sich folgende monatliche Beträge: Jahresdurchschnittliche Beschäftigung vonweniger als 40 Arbeitsplätzeweniger als 60 ArbeitsplätzeheuteNeuer Betrag ab 1. Januar 2025heuteNeuer Betrag ab 1. Januar 2025weniger als 2 schwerbehinderten Menschen––140 Euro155 Euroweniger als 1 schwerbehinderten Menschen140 Euro155 Euro245 Euro275 Euronull schwerbehinderten Menschen210 Euro235 Euro410 Euro465 Euro
Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe tritt zum 1. Januar 2025 ein. Die erhöhten Werte sind erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 fällig wird.2.Gemäß § 228 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 160 Absatz 3 SGB IX beträgt die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen ab dem 1. Januar 2025 für ein Jahr 104 Euro oder für ein halbes Jahr 53 Euro.3.Gemäß § 74 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 160 Absatz 3 SGB IX können ab dem 1. Januar 2025 die Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 200 Euro je Kind und Monat übernommen werden.4.Gemäß den §§ 39 Absatz 4 Satz 6 und 39a Absatz 6 Satz 6 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung beträgt der jährliche Überweisungsbetrag an die beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen (Werkstatträte Deutschland e. V. und Starke.Frauen.Machen. e. V.) ab dem 1. Januar 2025 jeweils 2,06 Euro.
SGB92018§§160Abs3ua/WMVO§39Abs4S6uaBekSchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.