Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe einer deutschen Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union.
Was es regelt
- Die Prägung einer speziellen 10-Euro-Gedenkmünze.
- Das Design und die technischen Spezifikationen dieser Münze.
- Die Auflage und den Zeitpunkt der Inverkehrbringung der Münze.
- Die Prägestätte der Münze.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die die Prägung beschlossen hat.
- Die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die die Münze prägen.
Eckpunkte
- Die Münze hat einen Nennwert von 10 Euro.
- Die Gesamtauflage beträgt 2.100.000 Stück, davon 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung.
- Sie wird ab dem 6. Mai 2004 in den Verkehr gebracht.
- Die Münze besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm.
📄 Gesetzestext
Münz10EuroBek 2004-03-242004-03-24BGBl I2004, 498Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im
Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "Erweiterung der Europäischen Union")
(+++ Textnachweis ab: 6. 4.2004 +++)
Münz10EuroBek 2004-03-24(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, anlässlich der am 1. Mai 2004 stattfindenden Erweiterung der Europäischen Union um 10 neue Mitgliedsstaaten, eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 2 100 000 Stück, darunter 300 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe. Die Münze wird ab dem 6. Mai 2004 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben. Die Bildseite stellt - beginnend mit dem Schuman-Plan 1950 - die Etappen der Erweiterung der Gemeinschaft anhand von Jahreszahlen mit den entsprechend zugeordneten Beitrittsländern dar. Die Bezeichnung der alten und neuen Mitgliedsstaaten in ihrer Landessprache ist Ausdruck der nationalen und kulturellen Vielfalt Europas, die grafisch zusammengefasst wird. So entsteht der Eindruck von Vielfalt in Einheit. Die formale Darstellung weist auf ein Forum hin und erinnert so an die demokratische Tradition. Die Wertseite nimmt in der Ausformung des Adlers die konzentrische Anordnung der Bildseite gelungen auf.Sie zeigt ferner den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europa-Sterne, den Nennwert "10 EURO", die Jahreszahl 2004 und das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe. Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: "FREUDE SCHÖNER GÖTTERFUNKEN .". Der Entwurf der Münze stammt von Frau Aase Thorsen, Molsberg.
Münz10EuroBek 2004-03-24SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen
Münz10EuroBek 2004-03-24(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2004, 498)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.