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Gesetz betreffend das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über die von der B

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Abkommen zwischen Deutschland und den USA zu, das Deutschland Abgabenvergünstigungen für Ausgaben der USA im Interesse der gemeinsamen Verteidigung gewährt. Es regelt die Umsetzung dieses Abkommens in deutsches Recht.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
OffshStAbkG1955-08-19BGBl II1955, 821Offshore-SteuergesetzGesetz betreffend das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten AusgabenStandZuletzt geändert durch Art. 4 G v. 19.5.2009 I 1090(+++ Textnachweis Geltung ab: 29.6.1975 +++) OffshStAbkG010Art 1Dem am 15. Oktober 1954 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben und seinem Anhang wird zugestimmt. OffshStAbkG020Art 2(1) Das Abkommen und der Anhang werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht. (2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel XIV Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. OffshStAbkG030Art 3Zur Ausführung des Abkommens wird folgendes bestimmt: OffshStAbkG030010A.Umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen OffshStAbkG030010Art 3§ 1- OffshStAbkG030020B.Zoll-, verbrauchssteuer- und monopolrechtliche Bestimmungen OffshStAbkG030020Art 3§ 2(1) Für Waren, die nach den Bestimmungen des Abkommens zur Verwendung durch Stellen der Vereinigten Staaten oder Stellen anderer von den Vereinigten Staaten bezeichneter Regierungen frei von Einfuhrabgaben eingeführt oder bezogen oder frei von Umsatzsteuer bezogen werden, gilt das Truppenzollgesetz vom 19. Mai 2009 (BGBl. I S. 1090) in der jeweils geltenden Fassung und die auf der Grundlage des Truppenzollgesetzes erlassene Rechtsverordnung entsprechend. (2) An die Stelle des Formblatts 302 tritt bei Einfuhren für andere Stellen als die der Vereinigten Staaten oder der Stellen der ausländischen Streitkräfte das nach Artikel VI des Abkommens hierfür vereinbarte Dokument. OffshStAbkG030020Art 3(XXXX) §§ 3 bis 5(weggefallen) OffshStAbkG040Art 4(weggefallen) OffshStAbkG050Art 5Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.