Kurz gesagt
Dieses Gesetz stimmt einem Abkommen und einer Durchführungsvereinbarung zwischen Deutschland und den Philippinen über Soziale Sicherheit zu und ermächtigt die Bundesregierung, weitere Regelungen hierzu zu erlassen.
Was es regelt
- Die Zustimmung zu einem Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und den Philippinen.
- Die Zustimmung zu einer Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens.
- Die Ermächtigung der Bundesregierung, weitere Durchführungsregelungen per Rechtsverordnung zu erlassen.
- Die Bekanntgabe des Inkrafttretens des Abkommens und der Durchführungsvereinbarung.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik der Philippinen.
- Personen, die von den Regelungen zur Sozialen Sicherheit zwischen diesen beiden Staaten betroffen sind.
Eckpunkte
- Das Gesetz stimmt dem Abkommen und der Durchführungsvereinbarung zu, die am 19. September 2014 in Berlin unterzeichnet wurden.
- Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Abkommens in Kraft setzen.
- Regelungen können insbesondere Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln betreffen.
- Es können Regelungen zum Ausstellen, zur Vorlage und Übermittlung von Bescheinigungen sowie zur Verwendung von Vordrucken getroffen werden.
📄 Gesetzestext
SozSichAbkG PHL2015-04-01BGBl II2015, 417Gesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit (+++ Textnachweis ab: 10.4.2015 +++)
SozSichAbkG PHLEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
SozSichAbkG PHLArt 1Folgenden in Berlin am 19. September 2014 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:1.dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit,2.der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit.Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
SozSichAbkG PHLArt 2Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Abkommens sowie Änderungen der in Artikel 1 Nummer 2 genannten Durchführungsvereinbarung in Kraft zu setzen. Im Übrigen wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Regelungen zu treffen. Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Abkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden:1.Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln zwischen den mit der Durchführung des Abkommens befassten Stellen sowie zwischen diesen und den betroffenen Personen,2.das Ausstellen, die Vorlage und Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken,3.die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Abkommen genannter Stellen und Behörden.
SozSichAbkG PHLArt 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 25 Absatz 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 8 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.