Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt die Ausgabe einer neuen Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark anlässlich des 30. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes. Sie beschreibt detailliert das Aussehen und die Beschaffenheit dieser Münze.
Was es regelt
- Die Herausgabe einer Bundesmünze zum Nennwert von 2 Deutschen Mark.
- Das Design der Bildseite, die Dr. Kurt Schumacher zeigt.
- Das Design der Wertseite mit dem Bundesadler und der Umschrift.
- Die physischen Eigenschaften der Münze wie Gewicht, Durchmesser und Materialzusammensetzung.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die die Münze herausgibt.
- Die allgemeine Öffentlichkeit, da die Münze für den Zahlungsverkehr bestimmt ist.
Eckpunkte
- Die Münze hat einen Nennwert von 2 Deutschen Mark.
- Die Ausgabe beginnt am 21. Mai 1979.
- Sie hat ein Gewicht von 7 Gramm und einen Durchmesser von 26,75 Millimeter.
- Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
📄 Gesetzestext
Münz2DMBek 19791979-01-22BGBl I1979, 120Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2
Deutschen Mark
Münz2DMBek 1979(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung gibt der Bund aus Anlaß des 30. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark heraus. Die Münze wird in hoher Auflage geprägt. Mit der Ausgabe wird am 21. Mai 1979 begonnen.
(2) Die Bildseite der Münze zeigt das Kopfbild des ersten Oppositionsführers des Deutschen Bundestages Dr. Kurt Schumacher im Halbprofil mit der Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . 1949 1979 .
(3) Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist von der Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND^2 DEUTSCHE MARK"umschlossen. Dabei steht die Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit 1979, unterhalb der rechten Kralle eines der Münzzeichen (D, F, G oder J) angebracht.
(4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift: "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT"versehen. Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift sind zwei Ornamente angebracht.
(6) Die Münze hat ein Gewicht von 7 Gramm und einen Durchmesser von 26,75 Millimeter und entspricht somit in Gewicht und Abmessungen der Adenauer- und der Heuss-Münze. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
(7) Der Entwurf der Münze stammt von Hans-Joachim Dobler, Walda über Neuburg (Donau).
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.Der Bundesminister der Finanzen
Münz2DMBek 1979(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Münze, Fundstelle: BGBl. I 1979, 120)
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.