Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung legt die Beiträge und Beitragszuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte für das Kalenderjahr 2017 fest. Sie regelt, wie viel Landwirte monatlich einzahlen müssen und welche Zuschüsse sie erhalten können.
Was es regelt
- Die Höhe des monatlichen Beitrags zur Alterssicherung der Landwirte.
- Die Höhe des monatlichen Beitrags zur Alterssicherung der Landwirte im Beitrittsgebiet.
- Die monatlichen Zuschussbeträge, gestaffelt nach Einkommensklassen.
- Die monatlichen Zuschussbeträge für das Beitrittsgebiet, gestaffelt nach Einkommensklassen.
Wen es betrifft
- Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte versichert sind.
- Landwirte im Beitrittsgebiet, die in der Alterssicherung der Landwirte versichert sind.
Eckpunkte
- Der monatliche Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für 2017 monatlich 241 Euro.
- Im Beitrittsgebiet beträgt der monatliche Beitrag für 2017 monatlich 216 Euro.
- Der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2017 variiert je nach Einkommen, beginnend bei 145 Euro für Einkommen bis 8.220 Euro und sinkend bis 10 Euro für Einkommen von 14.981 bis 15.500 Euro.
- Für das Beitrittsgebiet variiert der monatliche Zuschussbetrag für 2017 ebenfalls nach Einkommen, beginnend bei 130 Euro für Einkommen bis 8.220 Euro und sinkend bis 9 Euro für Einkommen von 14.981 bis 15.500 Euro.
📄 Gesetzestext
ALBeitrBek 20172016-11-28BGBl I2016, 2717Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2017 (+++ Textnachweis ab: 2.12.2016 +++)
ALBeitrBek 2017(XXXX)Auf Grund des § 33 Absatz 1 und der §§ 68, 114 und 120 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 33 Absatz 1 und § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nummer 13 und 23 geändert und die §§ 114 und 120 durch Artikel 17 Nummer 36 und 38 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) neu gefasst worden sind, wird bekannt gemacht:
1.Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2017 monatlich 241 Euro.2.Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2017 monatlich 216 Euro.3.Der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2017 wird wie folgt festgesetzt: Einkommensklassemonatlicher Zuschussbetragbis8 220 Euro145 Euro, 8 221 bis 8 740 Euro135 Euro, 8 741 bis 9 260 Euro125 Euro, 9 261 bis 9 780 Euro116 Euro, 9 781 bis 10 300 Euro106 Euro,10 301 bis 10 820 Euro 96 Euro,10 821 bis 11 340 Euro 87 Euro,11 341 bis 11 860 Euro 77 Euro,11 861 bis 12 380 Euro 67 Euro,12 381 bis 12 900 Euro 58 Euro,12 901 bis 13 420 Euro 48 Euro,13 421 bis 13 940 Euro 39 Euro,13 941 bis 14 460 Euro 29 Euro,14 461 bis 14 980 Euro 19 Euro,14 981 bis 15 500 Euro 10 Euro.
4.Der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2017 wird wie folgt festgesetzt: Einkommensklassemonatlicher Zuschussbetrag (Ost)bis8 220 Euro130 Euro, 8 221 bis 8 740 Euro121 Euro, 8 741 bis 9 260 Euro112 Euro, 9 261 bis 9 780 Euro104 Euro, 9 781 bis 10 300 Euro 95 Euro,10 301 bis 10 820 Euro 86 Euro,10 821 bis 11 340 Euro 78 Euro,11 341 bis 11 860 Euro 69 Euro,11 861 bis 12 380 Euro 60 Euro,12 381 bis 12 900 Euro 52 Euro,12 901 bis 13 420 Euro 43 Euro,13 421 bis 13 940 Euro 35 Euro,13 941 bis 14 460 Euro 26 Euro,14 461 bis 14 980 Euro 17 Euro,14 981 bis 15 500 Euro 9 Euro.
ALBeitrBek 2017SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.