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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Orchesterhorn“)

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe einer deutschen 50-Euro-Goldgedenkmünze mit dem Motiv „Orchesterhorn“ als Teil einer Serie zum Thema „Musikinstrumente“.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Münz50EuroBek 2020-08-202020-08-20BGBl I2020, 2013Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Orchesterhorn“) (+++ Textnachweis ab: 28.9.2020 +++) Münz50EuroBek 2020-08-20(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom

  1. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2018 bis 2022 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 50 Euro zum Thema „Musikinstrumente“ prägen zu lassen. Im Jahr 2020 wird die Ausgabe mit der Münze „Orchesterhorn“ fortgesetzt. Die Münze wird ab dem
  2. August 2020 in den Verkehr gebracht. Die Auflage der 50-Euro-Goldmünze „Orchesterhorn“ beträgt maximal 150 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von 7,78 Gramm. Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Jordi Truxa aus Neuenhagen. Die Wertseite wurde von dem Künstler Erich Ott aus München gestaltet. Die Bildseite zeigt in besonders gelungener Weise das Orchesterhorn, das als Blasinstrument seit Beginn des
  3. Jahrhunderts fester Bestandteil des Orchesters ist. Durch die Gestaltung des Instrumentes und insbesondere des Schallstückes wird die Klanglichkeit und die musikalische Ausdrucksstärke visualisiert. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2020“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münzzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart), „G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg). Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt. Münz50EuroBek 2020-08-20SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz50EuroBek 2020-08-20(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2013)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.