Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark zur Erinnerung an Wilhelm und Alexander von Humboldt.
Was es regelt
- Die Prägung und das Inverkehrbringen einer 5 DM Gedenkmünze.
- Die Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften dieser Münze.
- Das Design und die Inschriften auf der Wertseite, Bildseite und dem Münzrand.
- Den Entwerfer der Münze.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die diese Münze in Auftrag gibt.
- Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münze prägt.
Eckpunkte
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Sie besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
- Die Münze hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
- Das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart ist auf der Wertseite angebracht.
📄 Gesetzestext
Münz5DMBek 1967-111967-11-29BGBl I1967, 1162Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5
Deutschen Mark (Humboldt-Gedenkmünze)
Münz5DMBek 1967-11(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) und des Änderungsgesetzes vom 18. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) wird demnächst zur Erinnerung an Wilhelm von Humboldt (geb. 22.6.1767 Potsdam gest. 8.4.1835 Berlin) und Alexander von Humboldt (geb. 14.9.1769 Berlin gest. 6.5.1859 Berlin) eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt und in den Verkehr gebracht. Die Gesamtauflage ist noch nicht festgelegt, sie wird sich im wesentlichen nach dem Bedarf richten.
(2) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und von einem ebenfalls erhabenen glatten Rand umrahmt, an den sich innen ein Perlkranz anschließt.
(4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und beiderseits der Wertbezeichnung die geteilte Jahreszahl 1967. Der Buchstabe F, das Münzzeichen der Staatlichen Münze Stuttgart, ist unten rechts neben der 5 angebracht. Die Umschrift lautet: + BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND + DEUTSCHE 5 MARK +.
(5) Die Bildseite zeigt links das Profil Wilhelm von Humboldt's und rechts das Kopfbild Alexander von Humboldt's. Die Umschrift lautet: Wilhelm und Alexander von Humboldt.
(6) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen: Freiheit erhöht - Zwang erstickt unsere Kraft.
(7) Der Entwurf der Münze stammt von dem Bildhauer Hermann zur Strassen, Frankfurt a. M..
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Münz5DMBek 1967-11SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen
Münz5DMBek 1967-11(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1967, 1162
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.