Kurz gesagt
Dieses Gesetz informiert über den Abschluss und das Inkrafttreten eines Staatsvertrages zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt, der die gemeinsame Landesgrenze ändert.
Was es regelt
- Die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
- Die Zustimmung der Landtage beider Länder zu diesem Staatsvertrag.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Veröffentlichung der Grenzänderungen in kartographischer Darstellung als Teil des Vertrages.
Wen es betrifft
- Das Land Brandenburg.
- Das Land Sachsen-Anhalt.
Eckpunkte
- Der Staatsvertrag wurde am 15. Februar 2024/27. Februar 2024 abgeschlossen.
- Der Brandenburgische Landtag stimmte dem Vertrag am 3. Juli 2024 zu.
- Der Landtag von Sachsen-Anhalt stimmte dem Vertrag am 16. September 2024 zu.
- Der Staatsvertrag ist am 12. Oktober 2024 in Kraft getreten.
Gesetzestext
GrÄndStVtrBB/ST2024Bek2025-01-21BGBl. I2025, Nr. 19Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen LandesgrenzeZwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt wurde am
- Februar 2024/
- Februar 2024 ein Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Brandenburgische Landtag mit Gesetz vom
- Juli 2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, GVBI. I – 2024, Nr. 39) und der Landtag von Sachsen-Anhalt mit Gesetz vom
- September 2024 (Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt,
- Jahrgang, ausgegeben am
- September 2024, Nummer 18, S. 254) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Absatz 2 am
- Oktober 2024 in Kraft getreten (Bekanntmachung des Landes Brandenburg vom
- Oktober 2024, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, GVBI. I – 2024, Nr. 50,Verkündung vom
- Oktober 2024; Bekanntmachung des Landes Sachsen-Anhalt vom
- Oktober 2024, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt,
- Jahrgang, ausgegeben am
- November 2024, Nummer 21, S. 314). Die in Artikel 1 Absatz 9 Satz 1 des Staatsvertrages genannten Grenzänderungen sind in der Anlage des Vertrages kartographisch dargestellt und sind als Anlage Bestandteil des Vertrages. Sie wurden in den oben genannten Verkündungsblättern des Landes Brandenburg und des Landes Sachsen-Anhalt als Anlage mit veröffentlicht. Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom
- Juli 1979 (BGBl. I S. 1325), das durch Artikel 3 der Verordnung vom
- Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht. (+++ Text des Staatsvertrages siehe: GrÄndStVtr BB/ST 2024 +++)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.