Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark anlässlich des 800-jährigen Bestehens des Hamburger Hafens.
Was es regelt
- Die Ausgabe einer Gedenkmünze zum 800-jährigen Bestehen des Hamburger Hafens.
- Die genaue Beschaffenheit und das Design dieser 10-DM-Münze.
- Den Zeitpunkt, ab dem die Münze in Umlauf gebracht wird.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die die Prägung der Münze beschlossen hat.
- Die Hamburgische Münze, die für die Prägung zuständig ist.
Eckpunkte
- Die Münze hat einen Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
- Die Münze wird ab dem 8. November 1989 in den Verkehr gebracht.
- Sie besteht aus 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
📄 Gesetzestext
Münz10DMBek 1989-101989-10-05BGBl I1989, 1841Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10
Deutschen Mark (Gedenkmünze 800 Jahre Hafen und Hamburg)
(+++ Textnachweis ab: 12.10.1989 +++)
Münz10DMBek 1989-10(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 800jährigen Bestehen des Hamburger Hafens im Jahre 1989 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.
(2) Die Münze wird ab 8. November 1989 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt in Anlehnung an das Hamburger Wappen die hamburgische Burg am Wasser.Die Umschrift lautet: "800 JAHRE HAFEN UND HAMBURG".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1989, das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze und die Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND10 DEUTSCHE MARK".
(7) Die Jahreszahl 1989 ist Teil der Umschrift. Das Münzzeichen "J" befindet sich im Feld zwischen Adler und dem Wort "DEUTSCHE".
(8) Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: "HAMBURG TOR ZUR WELT".
(9) Die einzelnen Worte der Randschrift sind durch das stilisierte Bild der hamburgischen Burg voneinander getrennt. Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist dieses Bild zweifach eingeprägt.
(10) Der Entwurf der Münze stammt von Klaus Luckey, Hamburg.Der Bundesminister der Finanzen
Münz10DMBek 1989-10(XXXX)Abbildung der Münze(Fundstelle: BGBl. I 1989, 1841)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.