Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe einer speziellen 5-Deutsche-Mark-Gedenkmünze anlässlich des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975. Es legt die Details dieser Münze fest, von ihrer Zusammensetzung bis zu ihrem Design.
Was es regelt
- Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage und den Zeitpunkt der Inverkehrbringung dieser Münze.
- Die genaue Zusammensetzung, Größe und das Gewicht der Münze.
- Das detaillierte Design der Bild- und Wertseite sowie des Münzrandes.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt.
- Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen geprägt hat.
Eckpunkte
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
- Die Münzen werden ab dem 22. Oktober 1975 in den Verkehr gebracht.
- Die Münze besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
📄 Gesetzestext
Münz5DMBek 1975-091975-09-18BGBl I1975, 2532Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5
Deutschen Mark (Gedenkmünze Europäisches Denkmalschutzjahr 1975)
Münz5DMBek 1975-09(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Stuttgart, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 22. Oktober 1975 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Frau Ursula Schmidt-Malzahn, Hamburg.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite trägt die Aufschrift "EUROPÄISCHES DENKMALSCHUTZJAHR 1975" eingebettet in Gebäudefassaden und Mauerflächen, die mittels vereinfachter Stilelemente verschiedene Bauepochen vertreten.
(6) Die Wertseite zeigt im oberen Teil einen Adler, darunter die Aufschrift "5 DEUTSCHE MARKBUNDESREPUBLIKDEUTSCHLAND".Die Jahreszahl "1975" wird durch den Kopf des Adlers in "19" und "75" getrennt. Das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart befindet sich unterhalb des Buchstabens "C" des Wortes "DEUTSCHLAND".
(7) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift "ZUKUNFT FÜR UNSERE VERGANGENHEIT"versehen. Zwischen Ende und Anfang der Randbeschriftung ist ein liegender Rhombus eingeprägt.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Münz5DMBek 1975-09SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen
Münz5DMBek 1975-09(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1975, 2532
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.