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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "800 Jahre Dresden")

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und Ausgabe einer deutschen Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro zur Würdigung von „800 Jahre Dresden“.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Münz10EuroBek 2006-07-122006-07-12BGBl I2006, 1703Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "800 Jahre Dresden") (+++ Textnachweis ab: 24.7.2006 +++) Münz10EuroBek 2006-07-12(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom

  1. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung von 800 Jahre Dresden eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 1.900.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin. Die Münze wird ab dem
  2. August 2006 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben. Die Bildseite zeigt die das Stadtbild prägenden historischen Gebäude in Verbindung zur Elbe. Mit der Spiegelung im Fluss ist es dem Künstler in hervorragender Weise gelungen, Wiederaufbau und Zerstörung der Stadt, die Teil des Mythos von Dresden sind, greifbar in das Münzrund einzubeziehen. Die Wertseite zeigt einen künstlerisch gelungenen Adler, der mit der Bildseite harmoniert, den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl "2006" und das Münzzeichen A der Staatlichen Münze Berlin. Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die für die Geschichte Dresdens prägnanten Jahreszahlen: "1206 . 1485 . 1547 . 1697 . 1832 . 1945 . 1989 . 2006". Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Heinz Hoyer, Berlin. Münz10EuroBek 2006-07-12SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz10EuroBek 2006-07-12(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1703)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.