Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Kölner Dom)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark anlässlich der 100-Jahr-Feier der Vollendung des Kölner Doms.
Für wen: Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt; Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen prägt.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verkehrsrecht
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Prägung einer Gedenkmünze zum Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage und den Prägeort dieser Münze.
- Das Datum, ab dem die Münze in den Verkehr gebracht wird.
- Die materiellen und gestalterischen Merkmale der Münze.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung erlässt.
- Die Staatliche Münze Stuttgart, die die Münzen prägt.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 5,35 Millionen Stück.
- Sie wird ab dem 22. Oktober 1980 in den Verkehr gebracht.
- Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer, 25 Prozent Nickel) mit einem Reinnickelkern, hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
Verkehrsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Münz5DMBek 1980-081980-08-27BGBl I1980, 1683Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Kölner Dom) Münz5DMBek 1980-08(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 100-Jahr-Feier der Vollendung des Kölner Doms eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 5,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.
Münz5DMBek 1980-08SchlußformelDer Bundesminister der Finanzen Münz5DMBek 1980-08(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1980, 1683