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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Arthur Schopenhauer)

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und Ausgabe einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark anlässlich des 200. Geburtstags von Arthur Schopenhauer.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Münz10DMBek 1988-081988-08-10BGBl I1988, 1589Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Arthur Schopenhauer) (+++ Textnachweis ab:

  1. 8.1988 +++) Münz10DMBek 1988-08(XXXX)Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum
  2. Geburtstag von Arthur Schopenhauer im Jahre 1988 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lasen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.Die Münze wird ab
  3. September 1988 in den Verkehr gebracht.Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.Die Bildseite zeigt das Porträt des Philosophen und die Umschrift: "1788-1860 ARTHUR SCHOPENHAUER".Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1988, das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes München und die Umschrift: ".BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.10 DEUTSCHE MARK".Die Jahreszahl 1988 und das Münzzeichen "D" sind Teil der Umschrift; sie befinden sich links neben der Wertziffer 10.Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift: "DIE WELT ALS WILLE UND VORSTELLUNG".Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein Punkt eingeprägt.Der Entwurf der Münze stammt von Hans Joa Dobler, Walda.Der Bundesminister der Finanzen(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Münze, Fundstelle: BGBl. I 1988, 1589)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.