Kurz gesagt
Dieses Gesetz stimmt zwei internationalen Vereinbarungen zu, die am 6. März 1995 unterzeichnet wurden. Es geht um ein zweites Zusatzabkommen zum Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA von 1976 und eine zweite Zusatzvereinbarung zur Durchführungsvereinbarung von 1978.
Was es regelt
- Die Zustimmung zu einem Zweiten Zusatzabkommen zum Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und den USA.
- Die Zustimmung zu einer Zweiten Zusatzvereinbarung zur Durchführungsvereinbarung des Abkommens.
- Die Veröffentlichung des Zweiten Zusatzabkommens und der Zweiten Zusatzvereinbarung.
- Die Festlegung, dass Ausgaben für Leistungen, die auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhen, Ausgaben der Rentenversicherung für das Beitrittsgebiet sind.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika.
- Personen, deren Rentenleistungen auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz basieren.
Eckpunkte
- Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
- Der genaue Tag des Inkrafttretens des Zweiten Zusatzabkommens und der Zweiten Zusatzvereinbarung wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.
- Die zugestimmten Vereinbarungen wurden am 6. März 1995 in Bonn unterzeichnet.
- Das ursprüngliche Abkommen über Soziale Sicherheit stammt vom 7. Januar 1976.
📄 Gesetzestext
SozSichAbkZusAbkZVbg/2USAG1996-03-15BGBl II1996, 301Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995
zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über
Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom
6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur
Durchführung des Abkommens
(+++ Textnachweis ab: 22. 3.1996 +++)
SozSichAbkZusAbkZVbg/2USAGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
SozSichAbkZusAbkZVbg/2USAGArt 1Den folgenden, in Bonn am 6. März 1995 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt: 1.dem Zweiten Zusatzabkommen zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (BGBl. 1976 II S. 1357), das durch das Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 (BGBl. 1988 II S. 82) geändert wurde, 2.der Zweiten Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (BGBl. 1979 II S. 566), das durch die Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 (BGBl. 1988 II S. 82) geändert wurde. Das Zweite Zusatzabkommen und die Zweite Zusatzvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
SozSichAbkZusAbkZVbg/2USAGArt 2Die Ausgaben für die Zahlung der auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden Leistungen sind Ausgaben der Rentenversicherung für das Beitrittsgebiet.
SozSichAbkZusAbkZVbg/2USAGArt 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Zweite Zusatzabkommen nach seinem Artikel 2 Abs. 1 sowie die Zweite Zusatzvereinbarung nach ihrem Artikel 2 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.