Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung legt die Umrechnungsfaktoren fest, die im Jahr 2024 für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung verwendet werden. Sie basiert auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für das Jahr 2024.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, deren Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2024 berechnet wird.
- Die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.
Eckpunkte
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 8 436,5880.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001185313.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 11 203,4260.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge und von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) findet nur bis zum 30. Juni 2024 statt.
📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20242023-11-29BGBl I2023, Nr. 337Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2024 (+++ Textnachweis ab: 4.12.2023 +++)
VersorgAusglUmrFaktorBek 2024(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2024 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2024 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a)
][Text: 8 436,5880, ]-->von Entgeltpunkten in Beiträge8 436,5880,
][Text: 8 320,1065, ]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge8 320,1065,
b)
][Text: in Entgeltpunkte ][Element:
][Text: 0,0001185313,]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagenin Entgeltpunkte0,0001185313,
][Text: 0,0001201908,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001201908,
2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a)
][Text: 11 203,4260, ]-->von Entgeltpunkten in Beiträge11 203,4260,
][Text: 11 048,7436, ]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge11 048,7436,
b)
][Text: 0,0000892584,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0000892584,
][Text: 0,0000905080.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0000905080.
Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge und von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) findet nur bis zum 30. Juni 2024 statt.
VersorgAusglUmrFaktorBek 2024SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.