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Gesetz betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt spezielle Bedingungen für die Industriekreditbank Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Ausgabe von Schuldverschreibungen und deren Absicherung im Falle einer Insolvenz. Es schafft eine bevorzugte Befriedigung für Inhaber bestimmter Schuldverschreibungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
IndKredBkG1951-07-15BGBl I1951, 447Gesetz betreffend die Industriekreditbank AktiengesellschaftStandZuletzt geändert durch Art. 170 V v. 29.10.2001 I 2785(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++) IndKredBkG§ 1(1) Gibt die Industriekreditbank Aktiengesellschaft Schuldverschreibungen auf den Inhaber aus und bildet sie für eine bestimmte Gattung von Schuldverschreibungen eine gesonderte Deckungsmasse, so gehen, falls über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in Ansehung der Befriedigung aus der gesonderten Deckungsmasse die Forderungen der Inhaber der Schuldverschreibungen, für die die gesonderte Deckungsmasse gebildet ist, einschließlich ihrer seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsforderungen den Forderungen aller anderen Insolvenzgläubiger vor. Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen haben untereinander gleichen Rang. (2) Auf die Ansprüche der Inhaber der Schuldverschreibungen, für die die gesonderte Deckungsmasse gebildet ist, auf Befriedigung aus dem sonstigen Vermögen der Gesellschaft sind die §§ 52, 190 und 192 der Insolvenzordnung über die abgesonderte Befriedigung sinngemäß anzuwenden. (3) Die Satzung der Industriekreditbank Aktiengesellschaft hat nähere Bestimmungen über die Zusammensetzung und Verwaltung der Deckungsmasse zu treffen. IndKredBkG§ 2Das Bundesministerium der Finanzen bestellt einen Treuhänder und einen Stellvertreter. Der Treuhänder hat darauf zu achten, daß die Ausgabe, Verwaltung und Deckung der Schuldverschreibungen den gesetzlichen, satzungsmäßigen oder sonst in verbindlicher Form ergangenen Bestimmungen sowie den Anleihebedingungen entspricht. IndKredBkG§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.