Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht
Kurz gesagt
Diese Anordnung des Bundespräsidenten regelt die Amtstracht, also die offizielle Kleidung, die bei dem Bundespatentgericht getragen werden muss oder darf. Sie legt fest, wie Richter, Urkundsbeamte, Patentanwälte und Rechtsanwälte gekleidet sein müssen, wenn sie dort auftreten.
Was es regelt
- Die genaue Beschaffenheit der Amtstracht für Richter und Urkundsbeamte des Bundespatentgerichts.
- Die Farbe und den Besatz der Amtstracht sowie besondere Kennzeichen für den Präsidenten, Vizepräsidenten und Senatspräsidenten.
- Die Möglichkeit für Patentanwälte und Rechtsanwälte, eine bestimmte Amtstracht zu tragen.
- Die Ermächtigung des Bundesministers der Justiz, Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Wen es betrifft
- Richter und Urkundsbeamte des Bundespatentgerichts, einschließlich abgeordneter Richter.
- Patentanwälte und Rechtsanwälte, die als Bevollmächtigte der Parteien vor dem Bundespatentgericht auftreten.
Eckpunkte
- Die Amtstracht besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett.
- Die Farbe der Amtstracht ist schwarz.
- Richter tragen eine breite weiße Halsbinde und stahlblauen Samt als Besatz; Urkundsbeamte eine einfache weiße Halsbinde und stahlblauen Wollstoff als Besatz.
- Der Präsident des Bundespatentgerichts trägt zwei goldene Schnüre am Barett, der Vizepräsident und die Senatspräsidenten eine goldene Schnur.
Gesetzestext
BPräsPatGerKldgAnO1961-05-05BGBl I1961, 596Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Art 1Auf Grund des § 76 in Verbindung mit § 189 Abs.
1 des Bundesbeamtengesetzes ordne ich an:
Art 1
I.Die Amtstracht der Richter des Bundespatentgerichts und der Urkundsbeamten besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen die Richter eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden, die Urkundsbeamten eine einfache weiße Halsbinde.
Art 1II.Die Farbe der Amtstracht ist schwarz.
Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett besteht für die Richter aus stahlblauem Samt, für die Urkundsbeamten aus stahlblauem Wollstoff.
Art 1
III.Am Barett tragen a)der Präsident des Bundespatentgerichts zwei Schnüre in Gold, b)der Vizepräsident und die Senatspräsidenten eine Schnur in Gold.