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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "175. Jubiläum Paulskirchenverfassung")

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung einer deutschen 2-Euro-Gedenkmünze zum Thema „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“. Sie legt das Design und die Merkmale dieser speziellen Münze fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
Münz2EuroBek 2024-02-20/22024-02-20BGBl I2024, Nr. 79Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "175. Jubiläum Paulskirchenverfassung") (+++ Textnachweis ab: 8.3.2024 +++) Münz2EuroBek 2024-02-20/2(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 2 Euro prägen zu lassen. Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin. Die nationale Seite zeigt im Vordergrund eine perspektivische Darstellung der Paulskirche im Moment des Einzugs der Abgeordneten der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Dahinter wird das papierne Verfassungsdokument mit Schreibfeder dargestellt, bekränzt durch die drei Allegorien Einigkeit, Recht und Freiheit sowie durch die Trikolore aus Schwarz, Rot und Gold. Der innere Teil der Münze trägt ferner den Schriftzug „PAULSKIRCHENVERFASSUNG 1849“ sowie im unteren Bereich das Ausgabejahr „2024“, die Länderkennung „D“ für das Ausgabeland Deutschland, das Prägezeichen der jeweiligen Münzstätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) und die Initialen des Künstlers. Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet. Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Münz2EuroBek 2024-02-20/2SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz2EuroBek 2024-02-20/2(XXXX)(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 79, S. 2)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.