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Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2021 fest. Es handelt sich um eine Bekanntmachung der berechneten Faktoren basierend auf vorläufigen Durchschnittsentgelten und Beitragssätzen.

Was es regelt

  • Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung sowie entsprechende Umrechnungen in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Wen es betrifft

  • Personen, die von einem Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung betroffen sind.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung.

Eckpunkte

  • In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 7.726,6260.
  • Für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor 0,0001294226.
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 10.260,6270.
  • Für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor 0,0000974599.
Gesetzestext
Gesetzestext

VersorgAusglUmrFaktorBek 20212020-11-30BGBl I2020, 2614Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 3.12.2020 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2021(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht: Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2021 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2021 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung

  1. a)][Text: 7.726,6260,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge7.726,6260, ][Text: 7.316,8807,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge7.316,8807,
  2. b)][Text: vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte][Element: ][Text: 0,0001294226,]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien undvergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001294226, ][Text: 0,0001366703,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001366703, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
  3. a)][Text: 10.260,6270,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge10.260,6270, ][Text: 9.716,5028,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge9.716,5028,
  4. b)][Text: 0,0000974599,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0000974599, ][Text: 0,0001029177.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001029177. VersorgAusglUmrFaktorBek 2021SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.