Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren fest, die für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2014 verwendet werden. Es handelt sich um eine Bekanntmachung der berechneten Faktoren.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, deren Rentenansprüche im Rahmen eines Versorgungsausgleichs umgerechnet werden müssen.
- Die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.
Eckpunkte
- Die Faktoren basieren auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für das Jahr 2014.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 6587,9730.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001517918.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 8749,1070.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001142974.
📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20142013-12-19BGBl I2013, 4314Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 20.12.2013 +++)
VersorgAusglUmrFaktorBek 2014(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2014 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2014 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a)
][Text: 6587,9730,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge6587,9730,
][Text: 5548,7013,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge5548,7013,
b)
][Text: vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte][Element:
][Text: 0,0001517918,]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien undvergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001517918,
][Text: 0,0001802224,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001802224,
2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a)
][Text: 8749,1070,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge8749,1070,
][Text: 7368,9101,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge7368,9101,
b)
][Text: 0,0001142974,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001142974,
][Text: 0,0001357053.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001357053.
VersorgAusglUmrFaktorBek 2014SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.