Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten eines Staatsvertrages zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Es geht um eine Änderung ihrer gemeinsamen Landesgrenze.
Was es regelt
- Den Abschluss des Staatsvertrages über die Änderung der Landesgrenze.
- Die Zustimmung der Landtage des Saarlandes und Rheinland-Pfalz zu diesem Vertrag.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Veröffentlichung der im Staatsvertrag genannten Anlagen.
Wen es betrifft
- Das Saarland
- Das Land Rheinland-Pfalz
Eckpunkte
- Der Staatsvertrag wurde am 27. Mai 2003 abgeschlossen.
- Der Landtag des Saarlandes stimmte am 10. September 2003 zu.
- Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz stimmte am 16. Oktober 2003 zu.
- Der Staatsvertrag ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten.
Gesetzestext
GrÄndStVtrSL/RPBek2004-02-16BGBl I2004, 258Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (+++ Textnachweis ab:
- 2.2004 +++) GrÄndStVtrSL/RPBek(XXXX)Zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz wurde am
- Mai 2003 der Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Saarlandes mit Gesetz vom
- September 2003 (Amtsblatt des Saarlandes S. 2646) und der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz mit Gesetz vom
- Oktober 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz S. 294) zugestimmt.Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 6 Abs. 2 am
- Januar 2004 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Saarländischen Staatskanzlei vom
- Dezember 2003 - Amtsblatt des Saarlandes S. 3044/Bekanntmachung des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz vom
- November 2003 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz S. 397).Die in Artikel 1 des Staatsvertrages genannten Anlagen wurden in den in Absatz 1 genannten Verkündungsblättern des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom
- Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht. GrÄndStVtrSL/RPBekSchlussformelBundesministerium des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.