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Verordnung zur Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart. Sie legt fest, dass dieser Ausbildungsberuf nicht mehr offiziell anerkannt wird.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Verordnung zur Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart

(+++ Textnachweis ab: 26.3.2026 +++)

EingangsformelDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet aufgrund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom
  2. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom
  3. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom
  4. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom
  5. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

§ 1Aufhebung der Anerkennung

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Tankwartes wird aufgehoben.

§ 2Übergangsregelung

Die bis zum Ablauf des

  1. März 2026 geschlossenen Ausbildungsverhältnisse sind nach dem Berufsbild des Lehrberufs Tankwart für die praktische Ausbildung im Erlass des Bundesministers für Wirtschaft vom
  2. August 1952 – II A 4 – 6877/52 – und den Prüfungsanforderungen für den Lehrberuf Tankwart im Erlass des Bundeswirtschaftsministers vom
  3. Januar 1953 – II A 4 – 9801/52 – zu Ende zu führen.

§ 3Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.