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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Berlin“)

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und Ausgabe einer deutschen 2-Euro-Gedenkmünze mit dem Motiv „Berlin“ als Teil einer Serie über die Bundesländer.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
Münz2EuroBek 2018-07-23/12018-07-02BGBl I2018, 1205Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Berlin“) (+++ Textnachweis ab: 23.7.2018 +++) Münz2EuroBek 2018-07-23/1(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Berlin“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen. Die Münze wird ab dem 30. Januar 2018 in den Verkehr gebracht. Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Die nationale Seite zeigt den Hauptbau des Schlosses Charlottenburg in Berlin von der Ehrenhofseite. Die Länderbezeichnung „BERLIN“ verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2018, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne. Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück. Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin. Münz2EuroBek 2018-07-23/1SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz2EuroBek 2018-07-23/1(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1205)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.