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Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Abkommen zwischen Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit zu, das am 12. Januar 2017 unterzeichnet wurde. Es ermöglicht die Umsetzung dieses Abkommens in nationales Recht.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
SozSichAbkG MDA2017-07-17BGBl II2017, 1106Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit (+++ Textnachweis ab: 28.7.2017 +++) SozSichAbkG MDAEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: SozSichAbkG MDAArt 1Dem in Chișinău am 12. Januar 2017 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. SozSichAbkG MDAArt 2Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Regelungen zu treffen. Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Abkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden:1.Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln zwischen den mit der Durchführung des Abkommens befassten Stellen sowie zwischen diesen und den betroffenen Personen,2.das Ausstellen, die Vorlage und die Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken,3.die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Abkommen genannter Stellen und Behörden. SozSichAbkG MDAArt 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.