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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Saarland“)

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und Ausgabe einer deutschen 2-Euro-Gedenkmünze mit dem Motiv „Saarland“ als Teil einer Serie über die Bundesländer. Sie legt die Details dieser speziellen Münze fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Münz2EuroBek 2008-112008-11-21BGBl I2008, 2341Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Saarland“) (+++ Textnachweis ab: 8.12.2008 +++) Münz2EuroBek 2008-11(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom

  1. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Saarland“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen.Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.Die Münze wird ab dem
  2. Februar 2009 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz, technische Parameter und Gestaltung der europäischen Seite der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmünze.Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.Die nationale Seite zeigt die Ludwigskirche in Saarbrücken. Die Länderbezeichnung „SAARLAND“ verknüpft das abgebildete Bauwerk, Ludwigskirche, mit dem Bundesland. Auf der Randzone sind die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2009 und das Ausgabeland „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ zu sehen.Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) befindet sich im unteren Kernbereich. Rechts vom Baudenkmal befinden sich die Initialen des Münzkünstlers „FB“.Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Friedrich Brenner aus Diedorf. Münz2EuroBek 2008-11SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz2EuroBek 2008-11(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2341)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.