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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Sachsen-Anhalt“)

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe einer deutschen 2-Euro-Gedenkmünze mit dem Motiv „Sachsen-Anhalt“ als Teil einer Serie über die Bundesländer.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
Münz2EuroBek 2021-02-08/22021-02-08BGBl I2021, 258Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Sachsen-Anhalt“) (+++ Textnachweis ab: 25.2.2021 +++) Münz2EuroBek 2021-02-08/2(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Sachsen-Anhalt“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen. Die Münze wird ab dem 26. Januar 2021 in den Verkehr gebracht. Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Die nationale Seite zeigt den Magdeburger Dom. Die Länderbezeichnung „SACHSEN-ANHALT“ verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2021, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne. Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück. Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach. Münz2EuroBek 2021-02-08/2SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz2EuroBek 2021-02-08/2(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2021, 258)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.