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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bundesrat“)

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und das Inverkehrbringen einer deutschen 2-Euro-Gedenkmünze mit dem Motiv „Bundesrat“ als Teil einer Serie „Bundesländer“.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Münz2EuroBek 2019-08-072019-08-07BGBl I2019, 1379Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bundesrat“) (+++ Textnachweis ab: 16.9.2019 +++) Münz2EuroBek 2019-08-07(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom

  1. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Bundesrat“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen. Die Münze wird ab dem
  2. Januar 2019 in den Verkehr gebracht. Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Die nationale Seite zeigt eine perspektivische Darstellung des Garten- und Gebäudeensembles des Bundesrates. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner der Schriftzug „BUNDESRAT“, das Ausgabejahr 2019, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne. Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück. Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach. Münz2EuroBek 2019-08-07SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz2EuroBek 2019-08-07(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1379)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.