Kurz gesagt
Dieses Gesetz stimmt dem Beitritt Deutschlands zu einem internationalen Übereinkommen zu, das die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern regelt. Es ermöglicht die Schaffung einheitlicher Dokumente für wichtige persönliche Daten über Ländergrenzen hinweg.
Was es regelt
- Den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu einem Übereinkommen über mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern.
- Die Veröffentlichung des Übereinkommens mit einer amtlichen deutschen Übersetzung.
- Die Ermächtigung zur Erlassung von Vorschriften über die in Formblätter einzutragenden Angaben.
- Die Erlassung allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei des Übereinkommens.
- Bürger, die mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern benötigen.
Eckpunkte
- Deutschland tritt dem Übereinkommen vom 8. September 1976 bei.
- Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften für die Formblätter erlassen.
- Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlässt im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates die allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
- Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
📄 Gesetzestext
PersStdAuszÜbkG1997-04-16BGBl II1997, 774Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976
über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus
PersonenstandsbüchernStandZuletzt geändert durch Art. 87 V v. 19.6.2020 I 1328
(+++ Textnachweis ab: 22. 4.1997 +++)
PersStdAuszÜbkGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
PersStdAuszÜbkGArt 1Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlich deutschen Übersetzung veröffentlicht.
PersStdAuszÜbkGArt 2(1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über die in die Formblätter einzutragenden Angaben zu erlassen.
(2) Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates.
PersStdAuszÜbkGArt 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 13 Satz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.