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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bayern“)

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und Ausgabe einer deutschen 2-Euro-Gedenkmünze mit dem Motiv „Bayern“ als Teil einer Serie über die Bundesländer.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Münz2EuroBek 20112011-10-20BGBl I2011, 2172Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bayern“) (+++ Textnachweis ab: 8.11.2011 +++) Münz2EuroBek 2011(XXXX)Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom

  1. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Bayern“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück. Die Münze wird ab dem
  2. Februar 2012 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz, technische Parameter und Gestaltung der europäischen Seite der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift: „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“. Die nationale Seite zeigt die weltweit bekannteste Ansicht von Schloss Neuschwanstein. Die Länderbezeichnung „BAYERN“ verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland. Auf der Randzone sind die zwölf Europasterne, das Ausgabejahr 2012 und die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland zu sehen. Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) befindet sich im Kernbereich der Bildseite rechts vom Baudenkmal. Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Erich Ott aus München. Münz2EuroBek 2011SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen Münz2EuroBek 2011(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2172)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.