Kurz gesagt
Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Bildung eines neuen Bundesministeriums und die Umstrukturierung eines bestehenden Ministeriums, indem Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Ressorts neu aufgeteilt werden.
Was es regelt
- Die Bildung eines Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten aus den Geschäftsbereichen des Bundesministers des Innern, des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit an das neue Umweltministerium.
- Die Umbildung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
- Die Übertragung der Federführung für Frauenfragen und die Zuständigkeit für "Frau und Beruf" an das umgebildete Ministerium.
Wen es betrifft
- Die Bundesministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Jugend, Familie und Gesundheit sowie für Arbeit und Sozialordnung.
- Das neu gebildete Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das umgebildete Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
Eckpunkte
- Ein neues Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird geschaffen.
- Zuständigkeiten für Umweltschutz, Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz, Umwelt, Naturschutz, gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Rückstände von Schadstoffen in Lebensmitteln und Chemikalien werden dem neuen Umweltministerium übertragen.
- Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird in Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umbenannt und erhält die Federführung für Frauenfragen.
- Die Zuständigkeit für "Frau und Beruf" wird vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auf das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19861986-06-05BGBl I1986, 864Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Bek. v. 5.6.1986 I 864
BKOrgErl 1986I.Es wird ein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildet.
BKOrgErl 1986II.Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden übertragen:1.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die Zuständigkeiten füra)Umweltschutz, b)Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz, 2.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Zuständigkeit für Umwelt, Naturschutz, 3.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit die Zuständigkeiten für gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Rückstände von Schadstoffen in Lebensmitteln, Chemikalien.
BKOrgErl 1986III.Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet. Es erhält die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz. In einem ersten Schritt wird dazu aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und Beruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen.
BKOrgErl 1986(XXXX)Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.