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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Bildung eines neuen Bundesministeriums und die Umstrukturierung eines bestehenden Ministeriums, indem Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Ressorts neu aufgeteilt werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19861986-06-05BGBl I1986, 864Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 5.6.1986 I 864 BKOrgErl 1986I.Es wird ein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildet. BKOrgErl 1986II.Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden übertragen:1.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die Zuständigkeiten füra)Umweltschutz, b)Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz, 2.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Zuständigkeit für Umwelt, Naturschutz, 3.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit die Zuständigkeiten für gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Rückstände von Schadstoffen in Lebensmitteln, Chemikalien. BKOrgErl 1986III.Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet. Es erhält die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz. In einem ersten Schritt wird dazu aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und Beruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen. BKOrgErl 1986(XXXX)Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.