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Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung und trat am 1. Mai 1941 in Kraft.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext
Obsah (10)§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 11§ 12

Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen VersicherungStand

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1984 +++)

EingangsformelDer Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:

010Abschnitt I

Neuordnung der Krankenversicherung der Bergleute

§ 1

-

§ 2(1) Über die Zuständigkeit ...

der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.

(2)
(3)u.
(4)...

§ 3

-

020Abschnitt II

Gesundheitsfürsorge

§ 4

-

030Abschnitt III

Krankenversicherung der Rentner

§ 5

-

040Abschnitt IV

Gemeinschaftshilfe des Reichsstocks für Arbeitseinsatz

§ 6

-

050Abschnitt V

Umfang der Versicherung

§ 7

-

§ 8

-

060Abschnitt VI

Übergangs- und Schlußvorschriften

(XXXX) §§ 9 u. 10(weggefallen)

§ 11Diese Verordnung tritt mit dem 1.

Mai 1941 in Kraft.

§ 12

-

Rechtsprechung zu dieser Vorschrift (3)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.