Diese Verordnung regelt den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung und trat am 1. Mai 1941 in Kraft.
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1984 +++)
EingangsformelDer Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:
Neuordnung der Krankenversicherung der Bergleute
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der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.
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Gesundheitsfürsorge
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Krankenversicherung der Rentner
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Gemeinschaftshilfe des Reichsstocks für Arbeitseinsatz
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Umfang der Versicherung
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Übergangs- und Schlußvorschriften
(XXXX) §§ 9 u. 10(weggefallen)
Mai 1941 in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.